The Project Gutenberg EBook of Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands.
Eine Reformschrift, by Eduard Devrient

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Title: Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift

Author: Eduard Devrient

Release Date: April 19, 2012 [EBook #39480]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

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emphasis by =letter spacing= has been marked here with =equal= signs
(e.g. seines =eignen= Vortheils); changes in font from Fraktur to
_Antiqua_ have been indicated by _underscores_ (e.g. Ludwig XIV. gab dem
_thtre franais_ die erste Verfassung). In the publisher's name J. J.
Weber, the initials probably expand to Johann Jacob.

Zur Transkription: Die Wortwahl und Schreibweisen des Originals wurden
beibehalten (z.B. blos, Erkenntni, datirt, obenein). Hervorhebungen im
Original durch =gesperrten= Druck wurden hier mit =Gleichheitszeichen=
dargestellt (z.B. seines =eignen= Vortheils); der Wechsel von Fraktur
zur _Antiquaschrift_ wurde mit _Unterstrichen_ angedeutet (z.B. Ludwig
XIV. gab dem _thtre franais_ die erste Verfassung). Die Abkrzung im
Verlagsnamen J. J. Weber steht wohl fr Johann Jacob.]




Das

Nationaltheater

des

Neuen Deutschlands.

Eine Reformschrift

von

Eduard Devrient.

Leipzig,

Verlag von J. J. Weber.

1849.




[I.]


Das preuische Cultusministerium hat mich durch den Auftrag geehrt, ihm
meine Ansichten mitzutheilen: welche Gestaltung dem Theater zu geben
sei, um es, zu einem gedeihlichen Wirken, in Uebereinstimmung mit den
brigen Knsten zu setzen.

Dieser Auftrag hat mich zur Abfassung der vorliegenden Schrift
veranlat. In dem Glauben, da sie von zeitgemem und allgemein
deutschem Interesse sei, bergebe ich sie hiermit der Oeffentlichkeit.

Dresden, im December 1848.

  =Eduard Devrient.=




[II.]


Noch in keinem Momente des Vlkerlebens ist die hhere Sendung der
Knste zur Veredlung des Menschengeschlechtes so leuchtend
hervorgetreten, hat sich noch nie zu so krftiger, tiefgreifender
Wirkung angeboten, als in der groen Wendung unserer Tage.

Schule und Kirche, die bisher allein anerkannten Erziehungssttten, sind
einem Streite verfallen, der noch langehin ein heftiges Struben des
mndig gewordenen Volkes gegen jeden fhlbaren Zwang erhalten wird. Was
kann daher willkommener sein, als die sanfte Gewalt der Knste, die es
allein vermag, die Gemther zu beschwichtigen, in rein menschlichem
Antheil die Herzen aller Parteien zu vereinigen, durch unmerklichen
Zwang wieder Achtung vor Sitte, Friede und stillem Glck zu verbreiten,
auf diesem heitren Wege die Geister wieder den strengen
Erziehungssttten zuzufhren und der groen, gemeinsamen Begeisterung
fr eine neue, edle Freiheit des Vlkerlebens den hchsten Schwung und
den schnsten Ausdruck zu verleihen!

Ueberall mu es daher als ein Zeugni sorgsamer Staatsweisheit anerkannt
werden, wo die Organisation des Kunsteinflusses auf das Volksleben von
der Landesregierung in thtigen Angriff genommen wird.

Da unter allen Knsten keine von so allgemeiner und volksthmlicher
Wirkung ist, als die Schauspielkunst, bedarf hier keiner Beweisfhrung,
die tgliche Erfahrung liefert sie. Keine Kunst wird also in dem Mae
die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt verdienen, so wie keine einer
Organisation so dringend bedrftig ist, welche sie mit allen anderen
hheren Culturmitteln des Staates in Uebereinstimmung setzt, als die
Schauspielkunst.

Fat man ihre rein knstlerische Wichtigkeit in's Auge, so drngt sich
als ihre wesentliche Eigenheit hervor: da sie alle brigen Knste
umfat; sie erhebt sich auf allen anderen und wird so zur Spitze der
Pyramide; sie ist die Kunst der Knste.

Plastik, Malerei, Dichtkunst, Musik, Redekunst, Mimik und Tanzkunst
sammelt sie in den gewaltigen Brennpunkt unmittelbaren Lebens, und
dieser trifft in eine versammelte Menge, wo die Gemeinsamkeit des
Antheils das Feuer des Enthusiasmus um so mchtiger entzndet.
Wenngleich daher die schon vollendeten Werke der brigen Knste, welche
der Schauspielkunst zum Stoffe dienen, dabei an ihrer Selbstndigkeit
einben mssen, so macht dennoch keine Kunst fr sich schlagendere
Wirkungen, als von der Bhne herab.

Wie dringend nothwendig ist es also, da die Schauspielkunst endlich in
den Kreis der akademischen Bildung aufgenommen werde, damit ihre
drastischen Wirkungen eine grundstzliche Uebereinstimmung mit den
brigen Knsten gewinnen!

Die Bhne vermag den Schnheitssinn, des Volkes sowohl als der Knstler,
in die grte Verwirrung zu bringen, sie vermag ihn aber auch zu heben
und zu reinigen. Da so viel Unpoetisches, Unmusikalisches und
Unmalerisches auf der Bhne Glck macht, bleibt ein unablssig
fortwirkendes Moment der Verfhrung und Corruption fr Dichter,
Musiker, Maler und Bildhauer; dagegen hat an die einzelnen, im rechten
Geiste gelungenen Erscheinungen der Bhne sich von jeher eine Kette der
fruchtbringendsten Anregungen geknpft. =Die Fhigkeit der
Schauspielkunst: den wohlthtigsten Einflu auf die brigen Knste, also
auf den Kunstsinn berhaupt, zu uern, ist auer Zweifel, es mu daher
als Pflicht erkannt werden: diese Fhigkeit zum wesentlichen Zweck der
Bhne zu erheben.=

Und nun, den Einflu auf die =Sittlichkeit= in's Auge gefat, welche
Kunst bt ihn strker, als die der Bhne? -- Der Gegenstand ist zu oft
errtert worden, als da es nthig wre, ihn hier noch einmal
aufzunehmen; wer damit unbekannt ist, sei zunchst auf Schiller's
Vorlesung: die Schaubhne, als eine moralische Anstalt betrachtet,
verwiesen.

Gewi ist -- das gestehen selbst die Feinde der Bhne nicht nur zu,
sondern sie machen es als ihre grte Gefahr geltend -- da die
Schauspielkunst die gewaltigsten Wirkungen auf das Volk hervorbringt.
Starke Wirkungen aber sind entweder wohlthtig oder nachtheilig,
gleichgltig knnen sie nicht sein. Wenn also die Bhne den Geschmack
und die Versittlichung nicht =frdert=, so mu sie ihnen =schaden=;
=unabweisbar wird daher die Verpflichtung fr den Staat sein: sich der
Wirkung seiner Schaubhnen zu vergewissern, dafr zu sorgen, da sie die
Bahn seiner Grundstze ber Volkscultur innehalten=.

Da dies bisher nicht, oder nur sehr lau und mangelhaft geschehen ist,
der Einflu der Bhne daher oft in den schreiendsten Widerspruch mit den
Staatsmaximen gerathen,[1] das liegt ebenso vor Aller Augen, als da die
Schauspielkunst noch immer ganz auerhalb des Kreises einer, mit den
brigen Knsten bereinstimmenden Bildung sich bewegt; ganz auerhalb
der Kettenglieder, welche die Regierungen zur Versittlichung und
Veredlung des Volkes so sorgfltig ineinanderfgen.

  [1] Mit welchem strengen Eifer hat z. B. der Staat den neuen
  socialen Theorien entgegenzuwirken und die Achtung vor der Ehe,
  der Familie und allen Gliederungen der gesellschaftlichen Ordnung,
  welche daraus hervorgehen, aufrecht zu erhalten gesucht, whrend
  die Theaterrepertoire -- die der Hofbhnen keinesweges
  ausgeschlossen -- von Stcken wimmelten, in denen die Heiligkeit
  der Ehe verhhnt, die Familienpiett lcherlich gemacht, ja eine
  frmliche Verherrlichung der Nichtswrdigkeit getrieben wird!

Die Forderung, diesem Zustande ein Ende zu machen, dem deutschen Theater
eine andere, grundstzliche Basis und Einrichtungen zu geben und es
dadurch in Stand zu setzen: seine knstlerische und sociale Bestimmung
zu erfllen, ist seit lange schon laut genug geworden. Sie wird bei der
Bewegung unserer Zeit immer lauter und ungestmer, sie wird unabweislich
werden und sich natrlich zunchst gegen die bedeutendsten,
tonangebenden Theater richten, die reich dotirt, den hheren Forderungen
des Volksgeistes am ehesten zu entsprechen verpflichtet erscheinen.

Es sind die =Hoftheater=.

In ihrer Entstehung rhmlich fr die Frsten und wohlthtig fr Kunst,
sind sie im Verlaufe der Zeit -- wie dies allen menschlichen
Einrichtungen begegnet -- von ihrer ursprnglichen Bestimmung
abgewichen; ihre heutige Erscheinung entspricht ihrer ersten Idee nicht
mehr.

Als in der zweiten Hlfte des vorigen Jahrhunderts die deutschen Hfe
sich ernstlich und dauernd der vaterlndischen Schauspielkunst annahmen,
reprsentirten die Frsten noch alle Staatsgewalt. Es war der Staat,
welcher durch sie der wandernden Kunst heimische Sttten, Anerkennung,
Schutz und Untersttzung gab. Frsten waren es, der edle Kaiser Joseph
II. an der Spitze, welche den hheren Staatszweck der Bhne thatschlich
proklamirten. Kaiser Joseph gab seiner Hofbhne den Namen und die
Grundstze eines =Nationaltheaters=, er erklrte: es solle keine andere
Bestimmung haben, als =zur Verbreitung des guten Geschmacks und zur
Veredlung der Sitten zu wirken=.[2] Fast berall folgten Hfe und
Magistrate des Kaisers Beispiele, die Nationaltheater wurden allgemein
und die Schauspielkunst gewann eine bewunderungswrdig rasche und
nationale Entwickelung, weil sie ihr in einer gewissen Freiheit und
Selbstndigkeit gegnnt war. Die Hfe nmlich bten im Allgemeinen nur
Schutz und Oberaufsicht ber ihre Theater aus, die knstlerische
Thtigkeit wurde fort und fort von knstlerischen Directoren geleitet.
Ja Kaiser Joseph erkannte die Nothwendigkeit der Selbstregierung der
Knstler so vollstndig an, da er dem Wiener Nationaltheater eine ganz
republikanische Verfassung gab, deren Grundstze in Mannheim unter
Dalberg eine denkwrdige Fortbildung fanden.[3]

  [2] Das Genauere ber diesen geschichtlichen Moment ist in meiner
  Geschichte der deutschen Schauspielkunst (Leipzig 1848, bei J.
  J. Weber) im II. B. zu finden. Ich mu mich hier und fernerhin auf
  dies Buch beziehen, weil es bis jetzt das einzige ber diesen
  Gegenstand ist.

  [3] Gesch. der deutsch. Schauspielkunst II. B., S. 402, und III.
  B., S. 16.

Aus solchem Geiste und unter solchem Schutze wuchs die deutsche
Schauspielkunst, gefhrt von Meistern, wie Eckhoff, Schrder, Iffland,
zu der krftigen Reife, welche unter Schiller's und Goethe's Einflu
ihre poetische Vollendung erhielt.

Als aber nach dem Wiener Congre die Hfe den alten Glanz wieder
gewannen, neue Theater in den Residenzen errichtet, die bestehenden in
greren Flor gebracht wurden, da vernderte sich Stellung und
Organisation der Bhnen wesentlich.

Die Verbreitung der constitutionellen Regierungsform trennte die
Staatsgewalten, der Frst vertrat nicht mehr allein den Willen der
Nation; indem also die Hfe das Theater an sich behielten, gab der
Staat, gab die Nation stillschweigend den Anspruch auf, den sie bisher
daran zu haben glaubten.

Es war ganz folgerichtig, da der Name =Nationaltheater= berall dem
Titel =Hoftheater= Platz machen mute und Kaiser Joseph's Principien
aufgegeben wurden. Da die Hfe immer reichlichere Geldmittel fr die
Bhnen bewilligten, so wollten sie diese auch ganz in ihrem Sinne
verwendet sehen und dehnten daher die Verantwortung der Hofintendanten
ber den ganzen Umfang der theatralischen Leistungen aus. So kam es
denn, da fast berall die knstlerischen Directionen -- selbst die
eines =Goethe= -- der neuen Ordnung der Dinge weichen muten und die
Hofintendanten in die falsche Stellung geriethen: die specielle
knstlerische Leitung der Bhne zu bernehmen. =Das Bureau wurde nun der
Mittelpunkt der Kunstthtigkeit.=

Diese Vernderung der Theaterorganisation erwies sich viel tiefer
greifend, als man wohl vorausgesehen hatte. Die dramatische Kunst war
dadurch nicht nur dem Staatsinteresse entfremdet, auch die
unausweichbare Nothwendigkeit ihres inneren Verfalles war damit
ausgesprochen.

Eine Kunst, die sich nur in Totalwirkungen vollendet, kann den
Sammelpunkt einer knstlerischen Direction schlechterdings nicht
entbehren. Der einige Geist, welcher in der Uebereinstimmung aller
Theile lebendig werden soll, kann nur aus innerstem, praktischen
Verstndni der Kunstthtigkeit selbst hervorgehen. =Der Schauspielkunst
die knstlerische Direction nehmen, hie: ihr das Herz ausschneiden.=

Umsonst haben die Intendanten, theils mit Talent, meistens mit gutem
Willen und redlichem Eifer das Naturwidrige ihrer Stellung zu berwinden
gesucht; es konnte nicht gelingen. Erwgt man, wie mannichfache
specielle Kenntnisse, Fhigkeiten und Erfahrungen fr die Leitung eines
Theaters erforderlich sind, so ist es leicht zu begreifen, da diese
nicht bei Mnnern gefunden werden knnen, welche, bis dahin
Kammerherren, Hofmarschlle, Oberstall- oder Oberjgermeister, Officiere
u. s. w. gar keine Veranlassung gehabt hatten irgend einem dieser
Erfordernisse genug zu thun. Zwar hat man geglaubt, dem Wesen der Kunst
hinlnglich Rechnung zu tragen, indem dem nichtsachverstndigen Director
die sachverstndigen Regisseure zur Seite gestellt blieben, denen das
augenfllig Technische der Leitung und die Abhaltung der Proben u. s.
w. berlassen ist; =in diesem Irrthume aber liegt eben der eigentliche
Knotenpunkt der Verwirrung unseres heutigen Theaterwesens=.

Die Leistungen der Bhnenkunst sollen einheitliches Leben haben, darum
vertrgt ihre Leitung keine Theilung der Gewalt. Indem die
wesentlichsten Bestimmungen: Wahl, Besetzung und Ausstattung der
aufzufhrenden Werke, Zusammensetzung des Kunstpersonals durch
Anstellungen und Entlassungen, Urlaube, Gastrollen u. dergl. vom
Intendanten, wohl auch von hheren Verfgungen, abhngig sind, bleibt
der Regie nur ein beschrnkter und durchaus bedingter Kreis des Wirkens,
in welchem sie keine absolute Verantwortung fr das Gelingen der
Kunstwerke bernehmen kann, weil alle Vorbedingungen dazu nicht in ihren
Hnden liegen. Rhmend mu es anerkannt werden, da einige Intendanten
durch Anstellung von Oberregisseuren oder Dramaturgen der knstlerischen
Autoritt eine grere Ausdehnung gegeben und eine Annherung an die
alten Zustnde bewirkt haben, in welchen die Intendantur nur
Oberaufsicht und administrative Gewalt ausbte; aber es ist auch nur
eine Annherung. So lange die Intendanten noch fr alle Einzelheiten
der theatralischen Thtigkeit verantwortlich gelten, knnen sie sich
auch der Bestimmung ber dieselben nicht entschlagen, und so mu, bei
diesen bestgemeinten Einrichtungen, der Nachtheil kreuzender Anordnungen
ebenfalls lhmend fr die Ausfhrung bleiben.

Das Theater soll lebendige Kunstwerke schaffen, seine Thtigkeit mu
also eine organische, von =einem= Lebenspunkte ausgehende sein. Die
ganze complicirte Kette der Maregeln, welche bis zum Aufsteigen des
Vorhanges nothwendig sind, darf =eine= Hand nur halten, wenn das Werk in
Einheit zur Erscheinung kommen soll; und das mu die Hand eines
Sachverstndigen sein. Nur der versteht aber eine Sache, der sie ausbt.
=Halbheit in der Machtvollkommenheit der knstlerischen Leitung,
Einmischung kunstfremder Gewalten mu nothwendig Halbheit und
Zerfahrenheit in ihre Resultate bringen.=

Nicht glcklicher ist die Hofintendanz in anderer Beziehung gestellt;
die innere Selbstndigkeit, welche sie der Kunst entzog, gewann sie
nicht fr sich, ja sie gerieth in Abhngigkeit, da, wo sie absolut zu
herrschen unternommen hatte. Auerdem immer im Gedrnge der
widersprechendsten Forderungen: hier den Wnschen des Hofes zu gengen,
dort den Forderungen der hhern Bildung der Nation, entgegen denen der
bloen rohen Vergngungslust der Menge, unvermgend sich auf eine dieser
Parteien mit Sicherheit zu sttzen, unausgesetzt im Schaukelsystem: es
bald hier, bald dort recht zu machen -- mute sie es zuletzt mit Allen
verderben. Zum Ueberflu noch verantwortlich gegen eine Oberbehrde,
(das Hausministerium) die, ihrer Natur nach blos verwaltend, fr das
Kunstinstitut nur den Geldmastab haben kann, berwuchs die Verlegenheit
um vortheilhafte Kassenabschlsse zuletzt fast alle brigen, und so
sehen wir alle, so reich dotirten Hoftheater in unausgesetzter
ngstlicher Bemhung um die Einnahme. Der Zuschu aus Staatsmitteln
scheint seinen eigentlichen Zweck: =die Kunst unabhngig zu machen=, gar
nicht zu erfllen; er hat die Kassenverlegenheit nur auf grere
Zahlenverhltnisse gebracht, hat den vornehmen Hofbhnen dieselbe
plebejische industrielle Richtung der Privatunternehmungen gegeben. In
stetem Kreislaufe von hazardirten Ausgaben und kleinlicher Noth sie
wieder zu decken, erinnert man sich kaum zu welchem hhern Zweck sie
eigentlich in Bewegung gesetzt werden? Das Mittel ist zum Zweck geworden
und der Zweck (die Kunst) zum Mittel; das Theater scheint lediglich eine
Anstalt fr den Geldumsatz zu sein.

Consequent war es da freilich, da man auf den Gedanken gerieth:
administrativen Capacitten msse die Leitung des Theaters bergeben
werden; der Mann der Ersparnisse galt nun fr den wnschenswerthesten
Intendanten. Man hatte vergessen, da ein Theater fr jeden
festzustellenden Etat zu fhren ist, da es nicht darauf ankommt: wie
viel oder wie wenig =ausgegeben=, sondern was fr das Ausgegebene
=geleistet= wird, und da nur der Sachverstndige fr den mglichst
geringen Preis das mglichst Beste herzustellen vermag. Die
Controllansicht der Hausministerien siegte, die Hfe bemhten sich um
die Wette den knappsten Haushalter zum Intendanten zu machen. Mit diesem
Experimente bte die Hofintendanz ihren unbestreitbaren Vorzug ein: den
einer wrdigen, achtunggebietenden Haltung, einer edlen, kunstbelebenden
Liberalitt. Mehr als ein Hoftheater ist, bei solcher Umwandlung, an
Wrde, Anstand und knstlerischem Geiste tief herabgekommen, obenein
ohne die goldenen Hoffnungen auf Kassenberschsse erfllt zu sehen.

Da dieser Zustand unhaltbar geworden, da die Mission der Hofintendanz
an ihr Ziel gelangt sei, ist eine allgemeine Ueberzeugung; es fragt sich
nur: was an deren Stelle gesetzt werden soll?

Es fehlt nicht an Stimmen, welche jede Untersttzung des Theaters
verwerfen und verlangen: es solle ganz frei gegeben, d. h. sich selbst
und der Concurrenz der Privatunternehmung berlassen werden; es solle
aus eigener Kraft bewhren: was es werden und was es der Nation ntzen
knne.

Aus dieser Forderung spricht eine untergeordnete Anschauung der Kunst
berhaupt: =Alles, was die Menschheit bilden und veredeln soll, mu vom
Staate gesttzt, vom bloen Erwerbe unabhngig gemacht werden; das gilt
von der Kunst, wie von der Schule und der Kirche.= Die Concurrenz ist in
unsern Tagen, selbst in ihrer Anwendung auf die Gewerbe, verdchtig
geworden, und sicherlich birgt sie ein so starkes Moment der Verfhrung
zu schlechten Hlfsmitteln, da sie von den Maregeln zur Hebung der
Knste ein fr allemal ausgeschlossen sein sollte. Privatindustrie, in
Pachtverhltnissen wie in selbstndigen Unternehmungen, kann, bei den
Bedingungen unserer Zeit, dem Theater kein hheres Gedeihen bringen;
=ohne den Rckhalt krftiger Gelduntersttzung, welche den Bhnen
Unabhngigkeit von der geldbringenden Menge sichert, ist ihre Fhrung
nach reinen Grundstzen unmglich=. Die Erfahrungen der Geschichte und
unsere tglichen Erlebnisse beweisen es, da alle Bhnen, welche auf
Selbsterhaltung angewiesen sind, kleine und groe, den Kampf der reinen
Kunstrichtung gegen die Forderungen der materiellen Existenz nicht
bestehen knnen. Mnner wie Schrder selbst sind ihm unterlegen, auch
seine Direction zielte zuletzt nur auf Gewinn.

Befreit aber soll die Kunst allerdings werden, befreit von allen
Bedingungen, die ihrer Natur zuwider sind, unter denen die erste die der
unbedingten Abhngigkeit vom Erwerbe ist. Frei auf sich selbst und ihre
hohe Bestimmung: =den Menschen die Menschheit darzustellen, dem Volke
das Leben der Vlker abzuspiegeln=, soll die dramatische Kunst gestellt
werden. Unabhngig von der Herrschaft des Geschmacks einzelner
Standesschichten, seien es die hchsten, seien es die niedrigsten, nur
auf die Vernunft und den besseren Willen der Nation gesttzt, soll sie
die Opposition gegen das wandelbare Urtheil der Massen halten knnen,
eine unbestechliche Priesterschaft der Wahrheit und des Adels der
menschlichen Natur.

Diese Freiheit aber der Schaubhne kann nur auf dem Boden einer hheren
Gesetzlichkeit stehen, einer ernsten Verpflichtung zur Treue gegen ihre
Bestimmung. Streng gehalten mu sie werden: der Nation zu leisten, was
diese berechtigt ist von ihr zu fordern.

Kein Zweifel also, =da die Staatsregierung selbst die Schaubhnen des
ganzen Landes unter ihre Oberleitung nehmen mu=, da dasjenige
Ministerium, welches die Erziehung und Veredlung des Volkes zur Aufgabe
hat, welches Religion, Wissenschaft und Kunst -- diese dreieinige
Beglaubigung unserer hhern Natur -- in ihrem Zusammenwirken berwacht,
nicht lnger sumen darf sich auch der Schauspielkunst zu bemchtigen.

Nehme Niemand Ansto an der frivolen Miene, die noch die Bhne unserer
Tage zeigt und die sie der Verbindung mit Schule und Kirche unwerth zu
machen scheint; ihrer inneren Natur nach ist Schauspielkunst zu hohen
Dingen bestimmt, bei allen Vlkern war sie die Trgerin des
ursprnglichen Gottesdienstes. =Auch mu durch diese einzige Maregel:
die Bhne zur Staatsanstalt zu erklren, unausbleiblich ihre ganze
Beschaffenheit sich verwandeln.=

Soll aber die Grundlage der nothwendigen Theaterreform in Uebertragung
der Oberleitung, von der unverantwortlichen Autoritt des Hofes auf die,
dem Lande verantwortliche, der Regierung, bestehen, so darf dabei doch
nicht aus den Augen gelassen werden: was die Hoftheater der Kunst
gentzt haben, damit diese Vortheile einem neuen Zustande der Dinge
mglichst erhalten werden. Allen Glanz, alle Sicherstellung und Wrde,
alle uere Vervollkommnung und Achtung verdankt das Theater dem Schutze
und der Intimitt der Hfe. Ohne das bisherige Verhltni der
Zugehrigkeit wrde kein Theater so hoch dotirt, wrden die Ansprche
des Publikums daran nie so hoch gesteigert worden sein. Auch hat der
gewhltere Geschmack der hheren Gesellschaft allem knstlerischen
Streben nach Adel, Feinheit, Grazie und Eleganz, den derberen
Forderungen des groen Publikums gegenber, einen wichtigen Rckenhalt
dargeboten. Alles dies darf knftig nicht verloren gehen.

Nicht nur die bisherigen Geldzuschsse, auch der permanente Antheil des
Hofes mu dem Theater erhalten bleiben.

Der hin und wieder laut gewordene Vorschlag: das Theater lediglich zur
Landessache zu machen und dem Frsten anheim zu geben, seine Logen darin
zu bezahlen -- wie die in Frankreich und England blich -- ist
unbedingt und aus Staatsprincip zurckzuweisen. In jedem wahrhaften
Nationalinstitute mu der Erste der Nation, der Trger der Majestt des
Volkes, ohne alle Bedingung zu Haus sein, und sein Interesse an der
Kunst zu nhren mu ein Antrieb des Ehrgeizes bleiben.

Allerdings wird es selbst politisch consequent sein, in dieser Zeit,
welche die Frsten von Verantwortung frei zu machen trachtet, den Hfen
auch die fr das Theater -- dessen Oeffentlichkeit unablssige Angriffe
jedes Einzelnen herausfordert -- abzunehmen; aber damit darf doch, zum
Vortheil der Kunst, das Protectorat der Frsten nicht aufgegeben werden.

Der Landesfrst hat nur die Organe seines Willens zu wechseln, anstatt
Hofbeamten, die von seiner Willkr abhngig, die Oberleitung des
Theaters Staatsbeamten zu bergeben, die auer ihm auch dem Lande
verantwortlich sind.

Der jetzige Moment ist entscheidend. Die Umgestaltung unserer
staatlichen und brgerlichen Verhltnisse mu auch das Theater
ergreifen; es kann nicht anders sein, denn das Theater ist zu jeder Zeit
das kleine Spiegelbild des groen Auenlebens gewesen. Jetzt kommt es
darauf an: was es dem Vaterlande werden soll?

Wie vor hundert Jahren alle Stimmen die Hfe um Schutz fr die
heimathliche Kunst anriefen, wie es als eine That ruhmwrdigen
Patriotismus gepriesen wurde, wenn ein Frst seinen Mantel ber ein
Nomadenhuflein deutscher Comdianten ausbreitete, so blicken die
Freunde der Kunst und des Vaterlandes jetzt wieder auf die Frsten,
verhoffend: sie werden die erste Wohlthat durch die zweite,
gromthigere vollenden, sie werden den verweichlichenden Gnadenmantel
zurckschlagen und den ppig aufgeschossenen Pflegling ihrer Gunst in
die ernste Pflicht: =der hheren Wohlfahrt des Volkes dienstbar zu
sein=, entlassen.




[III.]


Nun aber die praktische Ausfhrung dieser tiefgreifenden Theaterreform!
Was ist zu thun, wenn sie den angekndigten Zwecken entsprechen soll?

Hier meine Vorschlge:

Der Landesfrst bertrgt dem Ministerium fr Cultus, Wissenschaft u.
Kunst, neben der Oberaufsicht ber die Institute fr Musik und bildende
Knste -- Conservatorien, Akademien, Museen -- auch die ber die
bisherigen Hoftheater. Er gewhrt die Uebertragung der Summen, welche
die Hofkasse bisher jhrlich zur Erhaltung des Theaters zugeschossen,
auf die Staatskasse. Alle Untersttzungen und Vortheile, welche andre
Theater des Landes von Staats wegen genieen, so wie die Aufsicht ber
dieselben, welche bis jetzt meistentheils von dem Ministerium des
Innern ausgebt worden, alles die wird ebenfalls in die Hand des
Cultusministeriums gelegt, =so da die Staatspflege aller Kunst im
ganzen Lande durch eine Abtheilung dieses Ministeriums vollkommen
vertreten und ihr organisches Leben gesichert ist=.

Der Beamte, dem die Generaldirection der Landesbhnen bertragen wird,
braucht keine specielle Kenntni vom Theaterwesen zu besitzen; -- er
soll sich in die knstlerische Thtigkeit nicht mischen -- ein
sthetisch gebildeter Sinn, das genaue Verstndni dessen, was die Bhne
fr die hhere Volksbildung zu leisten habe, ein richtiger
administrativer Ueberblick werden die Erfordernisse fr dieses Amt sein.
Eine wrdige persnliche Reprsentation wird die Wirksamkeit dieses
Beamten wesentlich untersttzen. Erleichtern wird es die Theaterreform,
wenn bisherige Hofintendanten von geeigneten Fhigkeiten, in dieses
Ministerialamt eintreten. In welcher Weise dasselbe auf die eigentliche
Theaterdirection einzuwirken hat, wird sich aus der Organisation
derselben ergeben.

Die Residenztheater sind es, welche die nchste und hauptschlichste
Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen; nichts darf versumt werden, um
ihnen eine wahre Mustergltigkeit zu verleihen. Ihre knstlerische
Verfassung wird am wesentlichsten dazu wirken.

       *       *       *       *       *

Die bisherigen =Hoftheater= erhalten unter dem Namen: =Nationaltheater=
eine =von knstlerischen Vorstnden gebildete, selbstndig
abgeschlossene, der Landesregierung verantwortliche Direction=.

Dieselbe besteht aus den Vertretern derjenigen Knste, welche den
wesentlichen Kern der Dramatik ausmachen: Dichtkunst, Musik und
Schauspielkunst; also aus einem =Theaterdichter= und =Schriftfhrer=
(dem bisherigen Theatersecretair), einem =Kapellmeister= und einem
=darstellenden Knstler=.

=Diese drei Mnner berathen und beschlieen= -- mit Hinzuziehung der
weiter unten zu besprechenden Vorstnde zweiten Ranges -- =ber alle
Angelegenheiten des Theaters=; aber =Einem unter ihnen steht die
endliche Entscheidung in allen Beschlssen und ihre Ausfhrung mit
vollkommener Gewalt und unter seiner alleinigen Verantwortlichkeit zu=.

Weil nun die Schauspielkunst diejenige ist, in welche alle brigen
aufgehen, weil es auf sie ankommt: was die Dicht- und Musikwerke von der
Bhne herab wirken, weil sie in letzter Instanz fr Alles verantwortlich
sein mu, was auf der Bhne geschieht, so wird auch die Direction des
Theaters nur dann naturgem organisirt sein, wenn =ein darstellender
Knstler an ihrer Spitze= steht.

Man pflegt gegen die Direction eines Schauspielers vielfache Bedenken
geltend zu machen. Man sagt: er mibrauche gewhnlich seine Macht zur
Befriedigung der, dem Schauspieler nahe liegenden Rollensucht, se
dadurch Mitrauen und Zwietracht im Personal, benachtheilige wohl auch
dadurch die Wirkung der Darstellungen.

Wahr ist es, fast alle Schauspielerdirectoren in der ganzen
Kunstgeschichte haben diesen Vorwurf verschuldet. Aber da jede Direction
ihre Mngel haben wird, so ist dieser, gegen den unermelichen Vorzug
einer kunstverstndigen Leitung, sehr gering anzuschlagen; wird auch
zudem, aus Rollensucht der brigen Schauspieler, gewhnlich bertrieben
angegeben. Den Meistern =Eckhof=, =Schrder=, =Iffland= u. A., obschon
sie manche Rolle, die ihnen nicht zukam, sich aneigneten, hat dennoch
die deutsche Kunst ihr erstaunlich rasches Wachsthum zu danken.
Uebrigens ist in der Organisation des Theaters ein hinlngliches
Gegengewicht gegen egoistische Uebergriffe aufzustellen, wie die weitern
Vorschlge zeigen werden.

Ferner macht man den Einwand geltend: die erforderliche Bildung und
Charakterwrde sei unter den Schauspielern zu selten anzutreffen, um dem
Stande die Selbstregierung berall anvertrauen zu knnen.

Der Vorwurf ist, in seiner Anwendung wenigstens, unbegrndet. An jeder
irgend bedeutenden Bhne wird ein darstellender Knstler zu finden sein,
der hinlnglich befhigt ist, die Direction -- wenn auch nicht tadellos
-- jedenfalls besser zu fhren, als sie bisher von Nichtschauspielern
gefhrt worden ist. Ein Fortschritt also wre der Bhne damit jedenfalls
garantirt, selbst bei dem gegenwrtigen Bildungsstande. Dieser aber wird
sich durch Einfhrung knstlerischer Directionen erstaunlich schnell
verndern. Die Directionstalente unter den Schauspielern, seit 30 Jahren
niedergehalten und vom Steuer entfernt, weil sie der Bureauherrschaft
unbequem sein muten, werden sich wieder erheben, die Bhne, zur
Staatsanstalt erklrt, wird immer mehr an Mitgliedern aus den gebildeten
Stnden gewinnen, es werden Talente, welche vielleicht, wegen
mangelhafter Begabung, auf der Bhne nicht die grten Erfolge zu
erlangen vermgen, andere von vorherrschender Verstandesrichtung, sich
mehr auf Ausbildung der knstlerischen =Einsicht= legen, und wenn sie
einen Weg praktischer Entwicklung in der Theaterorganisation offen
finden, eine Vervollkommnung erlangen, wie wir sie hnlich in andern
Knsten bei Talenten antreffen, die vortrefflich als Lehrer und
Directoren, in ihren Werken selbst aber nicht bedeutend sind. Und diese
Entwicklung wird man um so geduldiger abwarten knnen, als bei der
vorgeschlagenen Directionseinrichtung von dem Schauspielerdirector nicht
aller Verstand und alle Einsicht allein gefordert wird, weil ihm die, in
den Berathungen gleichberechtigten musikalischen und literarischen
Vorstnde zur Seite stehen, hier also der =Geist= der dramatischen Kunst
und die =praktische Ausfhrbarkeit= sich lebendig durchdringen knnen.

Man hat vielfach der Direction eines Dichters vor der eines
Schauspielers den Vorzug gegeben um der hhern Bildung willen, welche
sein Beruf ihm aneignet, die Directionen von Goethe, Schreyvogel
(West), Klingemann und Immermann scheinen diesen Vorzug zu
rechtfertigen; und wo es zur Zeit nicht mglich sein sollte, einem
Schauspieler das volle Directionsvertrauen zu schenken, dagegen, was
selten genug der Fall sein wird, der Theaterdichter besonders
vorragendes schauspielerisches und praktisches Talent zeigen sollte, mag
man ausnahmsweise den Literaten an die Spitze stellen.

Der Natur der Dinge wird es immer widersprechen, und der Mistand, den
dies erzeugt, ist jederzeit, auch bei den besten Literaten-Directionen,
hervorgetreten. Wie der Dichter den geistigen Stoff hergiebt in der
Dramatik, der Schauspieler aber ihm Gestalt und sinnliches Leben
verleiht, =so mu auch bei der Leitung der Kunst im Ganzen der Dichter
die berathende Stimme haben, die knstlerische Praxis aber das letzte
Wort behalten=.

       *       *       *       *       *

Die Frage: wie der knstlerische Vorstand gefunden, wie die bis jetzt
unerkannten Directionstalente unter den Schauspielern hervorgezogen
werden sollen? mu sich wiederum aus der Natur und dem Wesen der Kunst
beantworten.

Das Wesen der Schauspielkunst aber ist vollkommene Vergesellschaftung
=Aller=, mit Erhaltung der Eigenheit des =Einzelnen=. Sie fordert
gnzliche Hingebung an den Gesammtvortheil der Totalwirkungen, fordert
Selbstverlugnung in einer Thtigkeit, welche Ehrgeiz und Eitelkeit am
gewaltigsten aufregt, fordert, da der Einzelne die Befriedigung seines
=eignen= Vortheils in der Befriedigung des =allgemeinen= finde, =die
Schauspielkunst fordert also republikanische Tugend in hchster Potenz=.

Um diese zu wecken und zu pflegen bedarf das Theater folgerichtig auch
republikanischer Einrichtungen. Diese Erkenntni datirt nicht etwa aus
den politischen Bewegungen unserer Tage, schon die absolutesten
Herrscher haben ihr gem gehandelt. Ludwig XIV. gab dem _thtre
franais_ die erste Verfassung, die Napoleon spterhin ausbildete.
Joseph II. fhrte eine hnliche am Wiener Nationaltheater ein. Dalberg
in Mannheim, Schrder in Hamburg u. A. m. nahmen ihre Grundstze auf. Es
ist also nichts Neues, wenn das Theater eine knstlerische
Selbstregierung durch Vertretung, und aus freiem Vertrauen gewhlte
Vorstnde erhlt, es ist eine Nothwendigkeit, die sich aus tausend
Hemmungen und Mihelligkeiten in der Theaterpraxis ergiebt. Denn es sind
nicht blos mechanische Verrichtungen, welche von dem Personal -- selbst
dem untergeordneten -- gefordert werden, der gute Wille, der lebendige
Antheil an der gemeinsamen Sache, die eifrige Betheiligung mssen
berall das Beste thun. Dies Alles aber ist nicht zu erlangen, wenn
nicht jeder Einzelne fhlt, da er wirklichen Theil hat an dem
organischen Leben des Institutes, dem er angehrt, wenn die Fhrer nicht
Mnner des allgemeinen Vertrauens sind.

Darum mu die Gliederung der verschiedenen Krperschaften im Personale
festgestellt und der Grundsatz der =Wahl= von Vertretern und Fhrern,
von unten auf geltend gemacht werden; die Direction wird dadurch
erleichtert und vereinfacht.

Die Mitglieder des =Orchesters=, des =Chors= und des =Balletts= whlen
sich alljhrlich =Ausschsse= von drei bis fnf Mnnern etwa. Bei Chor
und Ballett bernehmen diese das bereits eingefhrte Geschft der
Inspicienten, handhaben Ordnung in Vorbungen, Proben und Vorstellungen
u. s. w.; alle aber vertreten ihre Krperschaft der Direction
gegenber, bei Wahl von Vorstnden, bei Verwaltung gemeinsamer Kassen
und in Streit- und Beschwerdesachen. Zum Theil besteht diese Einrichtung
bereits an einigen Bhnen, sie bedarf aber grundstzlicher Regelung.

Diese Ausschsse mit ihren Vorstnden -- Kapellmeister, Musikdirector
und Conzertmeister, Chordirector und Ballettmeister -- treten mit
smmtlichen darstellenden Mitgliedern, mnnlichen und weiblichen,
zusammen[4] und =whlen den Knstler, dem sie die meisten Fhigkeiten
zutrauen, die Ehre und Wrde des Institutes zu frdern=, durch
mindestens zwei Drittel Mehrheit der Stimmen, =zum Director=.

  [4] Obwohl die darstellenden Mitglieder ebenfalls einen
  vertretenden Ausschu haben mssen, von dem nachher die Rede sein
  wird, so betheiligen sie sich doch bei der Wahl des Directors
  =unmittelbar=, weil jeder Einzelne in unmittelbarer Beziehung zu
  diesem steht. Die brigen Genossenschaften, Orchester, Chor und
  Ballett, stehen grtentheils nur in ihrer Gesammtheit -- da sie
  in dieser nur wirken -- in Bezug zum Director, darum whlen sie
  nur als Genossenschaft durch Vertretung. Auch wrde ihre
  Stimmenberzahl ein unrichtiges Betheiligungsverhltni ergeben.

Dem Ministerium steht es zu, die Wahl zu besttigen.

Man darf sich berzeugt halten, da der rechte Mann auf diese Weise
gefunden wird. Wie gering man auch den allgemeinen Bildungsstand der
Theatermitglieder anschlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verstehen
sie besser, als irgend sonst Jemand, und wo es sich um Ehre und Gedeihen
des Theaters handelt, wird persnliche Parteilichkeit die Freiheit des
Urtheils nicht mehr benachtheiligen, als dies bei anderen Wahlen
geschieht.

Dem Ministerium sowohl, als den knstlerischen Ausschssen steht es
frei: Wahlcandidaten, auch von andern Bhnen, vorzuschlagen.

Eine Dauer der Amtsfhrung kann im Voraus nicht vorgeschrieben werden,
ein Theaterdirector kann so wenig, als ein Staatsminister, auf
Lebenszeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren eingesetzt werden.
Es mu ihm freistehen, den Posten aufzugeben, wenn er Muth, Kraft und
Lust dazu verliert, -- was in diesem Amte schneller, als in jedem
anderen geschieht, -- aber es mu auch mglich sein, ihn des Postens zu
entheben, wenn er stumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen
der Kunstgenossenschaft und der Regierung nicht entspricht.

Diese Enthebung darf aber nur -- um Gewaltsamkeit oder Intrigue zu
entwaffnen -- in derselben Weise, wie die Wahl geschehen, durch Beschlu
des Ministeriums und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.

Der austretende Director -- wenn nicht Strafflligkeit ihn aus der
Genossenschaft entfernt -- nimmt seine frhere Stellung im Personale,
oder diejenige ein, welche auf diesen Fall mit dem Ministerium
verabredet worden. Es leuchtet ein, da das Ministerium berhaupt in
jedem einzelnen Falle mit dem gewhlten Director ber die Bedingungen
der Annahme bereinkommen mu. Dazu ist aber die dringende Warnung
auszusprechen: den Director der Residenztheater in keiner Weise bei den
Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals persnlichen Gewinn, sondern
nur die Ehre und Wrde des Institutes im Auge haben.

Die Stellung des Directors wird sich erst bersehen lassen, wenn die
ganze Organisation des Theatervorstandes klar ist.

       *       *       *       *       *

=Der Kapellmeister in der Direction hat die Verantwortung fr das
gesammte Musikwesen des Theaters zu bernehmen.= Ihm sind die brigen
Orchesterdirigenten, so wie der Chorlehrer untergeben, mit deren Beirath
er ber Anstellungen, Verabschiedungen und Pensionirungen im Orchester,
ber Wahl, Reihefolge und Ausfhrung der Musikwerke Vorschlge zu
machen, und sobald diese durch die Direction zum Beschlu erhoben
worden, fr Betreibung des Studiums und fr die Vollkommenheit der
Ausfhrung zu sorgen hat.

Der Kreis dieser Wirksamkeit wird bereits an vielen Bhnen von dem
Kapellmeister beherrscht, darum wrden die in Amt befindlichen fast
berall fr die neue Organisation passen. Es glte nur: den Umfang ihrer
Machtvollkommenheit und also ihrer Verantwortlichkeit zweifellos
festzustellen und da, wo die musikalischen Angelegenheiten in
verschiedenen Hnden liegen, sie in einer einzigen zu centralisiren. Wo
zwei gleichberechtigte Kapellmeister im Amte sind, mte der eine dem
anderen untergeordnet oder die Directionsgewalt jhrlich abwechselnd in
ihre Hand gelegt werden, bis ein Personenwechsel ber diese Auskunft
hinweghilft. Denn unverrckt mu an dem Grundsatze festgehalten werden,
da die Verantwortung berall in eine einzige Person auslaufe, damit die
so geregelten einzelnen Kreise schnell und gelenkig fr den allgemeinen
Zweck bewegt werden knnen.

Diese Einrichtungen drfen natrlich nur in Uebereinkunft mit dem
Director getroffen werden, weil derselbe sich mit dem musikalischen
Mitdirector in grundstzlicher Uebereinstimmung fhlen mu. Wenn daher
die Stelle des Kapellmeisters neu zu besetzen ist, so mu der Director
sich mit der Aufstellung der Candidaten, welche das Ministerium oder der
musikalische Ausschu, neben den von ihm selbst vorzuschlagenden,
prsentiren will, einverstanden erklren.

=Die Ernennung eines neuen Kapellmeisters geschieht durch Wahl der
musikalisch Betheiligten= mit zwei Drittel Stimmenmehrheit und
Besttigung der Regierung. Stimmberechtigt sind -- in Analogie mit der
Wahl des Directors -- die Snger und Sngerinnen der Oper, die brigen
musikalischen Vorstnde und die Ausschsse des Orchesters[5] und des
Chors.

  [5] Ob man alle Orchestermitglieder fr stimmberechtigt erklren
  will, mu lokalen Bestimmungen berlassen bleiben.

Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von
den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhngen. Zu erwgen ist nur,
da der Rcktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da
mglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafr einzutreten vorhanden
ist.

       *       *       *       *       *

Der =Theaterdichter= und =Schriftfhrer= -- man mag ihn auch =Dramaturg=
nennen -- hat, wie herkmmlich, fr das Bedrfni der Bhne an
Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abnderungen, Verbesserungen der
Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschfte und
Correspondenz zu fhren, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister
und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein,
=die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten=. Er soll von dieser
Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht
einer blos herkmmlich theatralischen Richtung und den gewhnlichen
Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des
Directors sein in Allem, was die hhere Bedeutung der Bhne berhrt;
besonders also in der Wahl der aufzufhrenden dramatischen Werke. Er
soll den Director vornehmlich untersttzen: im Kunstpersonale ein
allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nhren. Durch Anregungen
aller Art, durch Vortrge, Regelung der Lectre, Aufsicht ber
Vervollstndigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne,
durch bereite Auskunft ber wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung
eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitten und eines
Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren -- deren Bildung
durch die Reorganisation des Theaters gewi angeregt werden wird -- soll
er den Geist des Institutes heben und erweitern.

Da dieser Posten von der allergrten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl
ein, als da die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire -- die
ebensowohl beim Post- oder Steuerfache angestellt sein knnten -- diesen
Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer
Bhnenreform fast berall neu besetzt werden mssen.

Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen,
weil keine wahlberechtigte Krperschaft dazu vorhanden ist.[6] Die
darstellenden Mitglieder knnen in ihrer Mehrheit kein Urtheil ber
seine Befhigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht
dergestalt von ihm abhngig, da er der Mann ihres Vertrauens sein
mte. Es wird gengen, wenn die Majoritt des Ausschusses der
darstellenden Knstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium,
in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern,
vorgenommen wird.

  [6] Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen
  eine corporative Vertretung beizumessen wre und denen man darum
  eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen
  Literatur zumuthen knnte.

       *       *       *       *       *

Dieser =Ausschu der darstellenden Knstler= ist fr die
Gesammtorganisation berhaupt von groer Wichtigkeit.

Gleich den Musikern, Choristen und Tnzern erwhlt alljhrlich das
darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschu von mindestens
fnf Mnnern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.

Von diesen Vertrauensmnnern des Personals hat der Director sich die
=Regisseure= zu seinen knstlerischen Mitarbeitern zu whlen. Im Fall
lngerer Krankheit oder Abwesenheit eines derselben ernennt der Director
aus den brigen Ausschumitgliedern einen =Stellvertreter=. Die
Entfernung eines Regisseurs von seinem Posten mu natrlich in der
Gewalt des Directors stehen, doch hat er sich mit dem brigen Ausschusse
deshalb zu benehmen.

In hnlicher Weise, d. h. unter Beirath der betreffenden Ausschsse,
werden =alle Vorstnde zweiten Ranges= eingesetzt:
=Orchesterdirigenten=, =Chordirector=, =Ballettmeister=. Diese knnen
natrlich nicht aus Vertrauensmnnern ernannt werden, welche das
Personal bezeichnet, weil sie oft von andern Theatern berufen werden
mssen, immerhin aber wird es wichtig sein, da die Direction
verpflichtet sei: sich der Zustimmung des betreffenden Ausschusses zu
versichern, damit das unentbehrliche Moment des ausgesprochenen
Vertrauens zu allen Vorstnden die ganze Bhnenverfassung durchdringe.

Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende
Ausschu der darstellenden Knstler wird in dieser Zahl jhrlich neu
gewhlt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine
Ergnzungswahl nthig macht.

Der Ausschu der drei Knstler ist, wie bei den andern Genossenschaften,
Vorstand der Almosen-, Pensions- und Wittwenkassen u. s. w., zugleich
aber bt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegenber.
Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung fr die
entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis
geltend machen. In vielen Streitfllen, welche nach dem Buchstaben der
Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverstndiger zu
entscheiden sind, bei Beschwerden ber parteiische Rollenvertheilung,
ber Beeintrchtigung knstlerischer Rechte, welche durch kein
geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen
Ansprchen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu
denjenigen Vorstnden, in deren Gebiet der Fall schlgt, eine Jury
bilden, welche dem Ausspruche eine grere Unparteilichkeit verleihen
mu. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverfgungen, Entlassungen wegen
Dienstvergehungen oder grblicher Vernachlssigung -- welche auch
lebenslnglich Angestellten nicht erspart werden drfen -- werden, unter
Mitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung
erlangen und verdienen. Der Ausschu, die Interessen des Personals
vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das
Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am
sichersten halten knnen. Und was noch beraus wichtig ist, der Ausschu
wird eine Vorbereitungsstufe abgeben fr die Directionstalente, die
rascher als bisher in die knstlerischen Aemter eintreten werden, wenn
sie sich auszeichnen, weil die krftigere Bewegung, welche die
Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen mu, die
abgenutzten Vorstnde nicht lange an der Spitze dulden, berhaupt die
Hemmnisse der Anciennett, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.

Vor Allem aber mu diese allgemeine Betheiligung an der knstlerischen
Selbstregierung das eine wichtigste Lebenselement der Schauspielkunst
strken, das der =knstlerischen Gesinnung=, des =Gesammtgeistes=. Das
selbstschtige Sonderinteresse einzelner Talente, durch hervorragende
Fhigkeiten und durch geschickte und dreiste Ausbeutung der bisherigen
Verhltnisse, fast an allen Hofbhnen zu einer Gewalt gelangt, die das
allgemeine Gedeihen schlechterdings unmglich macht, dieser
Krebsschaden des heutigen Theaterwesens, der die beste Lebenskraft der
Institute zur Beute der Eitelkeit und Eigensucht weniger Bevorrechteter
macht, kann nur durch die Gesundheit und Krftigung der gesammten
Krperschaft geheilt werden. Entweder werden die Theatermatadore durch
eine edlere Richtung der Bhne zu einer edlen Hingebung an die
Herrschaft des Gemeinwesens der Kunst bewogen, oder ihre Anmaung wird
durch die gehobene Gesinnung der Kunstgenossen beschmt und
niedergehalten werden. Dies wird um so eher geschehen, als das
Sonderinteresse sich nicht mehr in dem Mibrauch der Hofgunst nhren
wird, die Direction dagegen, auf bestimmte Staatsgrundstze gesttzt und
dem Lande verantwortlich, das allgemeine Interesse dem einzelnen
gegenber energischer wird vertreten knnen und mssen.

       *       *       *       *       *

Bei einer solchen Bhnenverfassung wird die Direction -- aus dem
besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste
Einsicht sie reprsentirt -- an und fr sich stark sein, aber die
Oberbehrde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschrnken,
welche es ihr mglich macht, die ganze Verantwortung fr die Leistungen
der Bhne zu bernehmen und dem Personal gegenber die vollkommenste
Autoritt zu behaupten.

Von der knstlerischen Direction mssen daher alle =Anstellungen=,
=Verabschiedungen=, =Beurlaubungen= und =Pensionirungen= abhngig sein.
Dem Ministerium bleibe die Besttigung, damit Ueberschreitungen im
Ausgabeetat oder Uebereilungen vermieden werden. Die Beurtheilung aber
und Entscheidung ber die Zusammensetzung des Personals mu der
Direction durchaus anheim gegeben werden. Ebenso hat sie allein ber die
Zulssigkeit der =Gastspiele= zu entscheiden; wobei ihr nur zur Pflicht
gemacht werden mu, dem allgemein eingerissenen tief verderblichen
Mibrauche derselben zu steuern, der die Geldmittel der Theater
vergeudet, das knstlerische Ensemble untergrbt, das vereinzelte
Virtuosenspiel bei den Knstlern und das Vergngen daran bei dem
Publikum hervorruft, auch dessen Neuigkeitsgier und Parteinahme
steigert.

Der Direction mu ferner die Entscheidung ber =Wahl und Reihenfolge der
aufzufhrenden Werke=, die =Rollenbesetzung=, =Ausstattung= in
=Decorationen= und =Costm=, die Aufstellung des =Repertoirs= berlassen
sein. Da ein verderblicher Eigenwille sich in den Entscheidungen des
Directors geltend machen werde, ist nicht zu frchten, weil alle Dinge
mit den brigen Vorstnden berathen werden mssen, der Director nur der
Erste unter Gleichen, er auch der Ueberwachung und zuletzt der Anklage
bei der Ministerialdirection von Seiten des Ausschusses ausgesetzt ist.

Mit unbeschrnkter Gewalt soll aber der knstlerischen Fhrung die Kunst
zurckgegeben, der Mittelpunkt ihrer Thtigkeit aus dem Bureau wieder
auf den Regieplatz in's Proscenium der Bhne, wo er naturgem liegt,
versetzt werden. =Die knstlerische Arbeit sei wieder die Hauptaufgabe
der Theaterdirection.=

Dabei aber darf sie, ebensowenig wie von der Ministerialdirection, von
der Einmischung des Ausschusses beeintrchtigt werden. An der
regelmigen Geschftsfhrung darf demselben kein Theil zustehen, die
schon so complicirte Theaterpraxis wrde sonst in babylonische
Verwirrung gerathen, der Ausschu wrde dadurch ein integrirender Theil
der Direction werden und seinen Charakter als Vertreter der
Genossenschaft, der Direction =gegenber=, einben.

Die Strke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einflu der
Staatsbehrde ausschlieen. Die Direction -- abgesehen von ihrer spter
zu besprechenden administrativen Abhngigkeit -- hat alle ihre Plne,
vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, vierteljhrlich
etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich berzeuge, ob
das Institut die Staatstendenzen innehalte.

Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster
Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen,
als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen
dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie mgen sich
nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des
Institutes betreffen, richten.

       *       *       *       *       *

Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden
mssen, sind nicht gering.

Vor allem thut es Noth, ein =Stammrepertoir= der bedeutendsten Dicht-
und Musikwerke aufzustellen, das in alljhrlicher Wiederkehr die
Knstler in der Uebung am Vortrefflichen erhlt, dem Volke den Genu
seines Kunstschatzes in Musterauffhrungen sichert, ihm den ganzen
Entwicklungsproce des Theaters zugleich klar macht und ihm Ehrfurcht
fr das, was es leistet, einflt.[7]

  [7] Was Goethe davon sagt, siehe Geschichte der deutschen
  Schauspielkunst B. III. S. 379-382.

Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht
eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes
kirchliche oder politische Fest, jeder fr die Nation merkwrdige Tag --
bezeichne er eine groe Begebenheit oder die Geburt eines groen
Knstlers u. s. w. -- werde durch eine entsprechende Vorstellung
gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen
Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalbhne finden;
sie soll nicht bestimmt sein, die Eindrcke des Lebens vergessen zu
machen, sondern dem Volke ein hheres und heiteres Verstndni derselben
zu erffnen.

Um all dieser Zwecke willen wird dem Nationaltheater die =Ermuthigung
und Befeuerung der Autoren= dringend angelegen sein mssen. Auffordernde
Anregungen aller Art, angemessenere Regulirung des Honorars, Erffnung
einer achtungsvollen Stellung zur Bhne -- wie sie den Schpfern der
geistigen Nahrung derselben gebhrt -- werden die nchsten Schritte dazu
sein.

Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, da eine strenge
Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelmige und
Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es
fordert die Achtung und Rcksicht fr die darstellenden Knstler, da
ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Beschftigung mit
nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung
vor dem Publikum: da man es sicher stelle gegen die Langeweile an der
Darstellung von Arbeiten, wie sie zufllig einlaufen und worber dem
Publikum hinterher das Urtheil berlassen wird. Die Direction ist dazu
eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft
Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu
tuschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Krfte und
Mittel, die es ihr zur Verwendung bergiebt, aus persnlicher Rcksicht
oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die
Direction eines Nationaltheaters soll ihre Bhne nicht zum Tummelplatz
fr bloe Neuigkeiten und unreife Versuche erffnen, dagegen sie mit
aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der
Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.

Die ganze Praxis der knstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist
weder zulssig noch nthig, einige Momente aber scheinen mir anregender
Erwhnung zu bedrfen.

So wird unter Allem, was fr die mglichste Vollendung der Darstellungen
geschehen mu, auf das =Malerische= derselben eine grere Sorgfalt, als
sie bisher in Deutschland blich, zu wenden sein.

Die =Decorationen= werden meist auf einzelne Bestellung, bald hier bald
dort, oder doch von verschiedenen Malern gefertigt. Natrlich entsteht
dadurch die grte Ungleichartigkeit. Werden auch die auffallendsten
Migriffe dabei vermieden, so sieht man doch selten die Decorationen ein
und desselben Stckes in bereinstimmender Farbe und Behandlungsart. Oft
sieht man in ein und derselben Scene Prospect, Coulissen und Setzstcke
von dreifach grell verschiedener Manier. Hierin Uebereinstimmung zu
schaffen, die richtige Unterordnung der Farbe bei den Decorationen
berhaupt einzufhren, gengt aber nicht allein, auch auf die Farben der
=Costme= und ihre Stimmung zum Hintergrunde der Handlung sollte
Aufmerksamkeit gewendet werden. Das ganze Gebiet der Theatertracht
bedarf im Allgemeinen einer grndlichen Regelung. Bei den wenigsten
Bhnen sind Costmiers angestellt, Unkenntni, Laune, Geschmacklosigkeit
und Putzsucht erzeugen daher das grundsatzloseste, bunteste
Durcheinander, das fr jedes einigermaen gebildete Auge eine wahre
Beleidigung ist.

Costmier und Decorateur mssen also in genauem Einverstndni gehalten
werden. Wo es die Verhltnisse gestatten, mu ihnen der Rath groer
malerischer Capacitten gewonnen werden; wie denn berhaupt mit den
Hchstbefhigten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft,
die sonst der Bhne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und
unterhalten werden mu, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken
mssen die Theatervorstnde zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein.
Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller Knste dem Theater
groe Untersttzung verschaffen, sich von allen Knsten das Beste
anzueignen, sich stets mitten in der Strmung allseitigen Lebens zu
halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu
knnen.

Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der
Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen
entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr
auch die brigen Knste ihr eignes Wesen schrfer erkennen; sie wird so
den Kreis der akademischen Knste erst verstndigend abschlieen.

Selbstndig mu die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabhngig
von allen Forderungen, in deren Erfllung die einzelnen Knste sich
selbst gern auf dem Theater fnden. Die Schauspielkunst mu wissen, was
sie auszufhren vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig
machen kann. Sie mu die Productionen der andern Knste zu verwenden
wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von
theatralischer Herkmmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat
sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unablssigen Fortentwicklung
und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu
finden.

Um dies ausfhren zu knnen, wird die Direction es aber auch nicht an
Anregungen zur =Bildung= und zum =Kunstverstndni des Personals= fehlen
lassen drfen. Was die Eckhof'sche Schauspielerakademie,[8] die
Manheimer Ausschusitzungen,[9] der Berliner Schauspielerverein in der
neuern Zeit, gesollt: die Schauspieler nmlich zu gemeinsamem
Kunststreben und gegenseitiger Forthlfe sammeln, das drfte bei
wahrhaft knstlerisch organisirten Theatern endlich, zu unberechenbarem
Vortheil des Gesammtgeistes und des nachwachsenden Geschlechtes, Bestand
gewinnen.

  [8] Gesch. d. deutschen Schauspielkunst. Bd. II. S. 88.

  [9] Ebendas. Bd. III. S. 18.

Von groer Wichtigkeit wird es sein, wenn die Nationaltheater =die
Spieltage vermindern=. Die Alltglichkeit des Schauspiels ernchtert
Publicum und Knstler. Knnten zwei Tage, oder auch nur einer in der
Woche ausfallen, so wrden die Vorstellungen wieder einen greren,
einen festlichen Reiz fr das Publicum gewinnen, und der um so
lebhaftere Besuch den Kassenverlust der ausfallenden Tage hinlnglich
ersetzen. Die Knstler aber gewnnen durch die Ruhetage grere
Elasticitt und wrmere Begeisterung und, was nicht minder wichtig ist,
mehr Zeit und Sammlung, um die Vorstellungen mit der letzten Sorgfalt
vorzubereiten. Die Hast und Noth fr jeden Tag eine Vorstellung zu
schaffen, ist eines der wesentlichsten Hindernisse fr die heutige
Bhne: hhere Kunstforderungen zu befriedigen.

Die Abende, an denen das Theater feiert, wrden, fr das Publicum um so
gelegener, durch Concerte oder Kunstgensse anderer Art ausgefllt
werden.

Ferner mte das Nationaltheater dahin streben, die =Eintrittspreise=,
besonders fr die wohlfeileren und mittleren Pltze zu =ermigen=. Der
Theaterbesuch ist noch viel zu kostspielig, als da er seine volle
Wirkung auf alle Schichten des Volkes uern knnte. Der durch
wohlfeilere Preise vermehrte Besuch wrde die Kasse entschdigen, oder
Ersparnisse im Ausgabeetat mten es thun, deren nhere Angaben hier zu
weit fhren wrden.

       *       *       *       *       *

Es ist noch brig, den Punkt, welcher bisher als der wichtigste
gegolten, zu errtern, den der =Finanzen=, des richtigen Verhltnisses
zwischen Einnahme und Ausgabe.

Nach dem Prinzip des Nationaltheaters sollen die =Einnahmen= nur durch
wrdige Mittel, durch mglichst vollkommene, dem Volksgeschmacke
wahrhaft gedeihliche Vorstellungen erzielt werden; diese knnen durch
die knstlerische Direction als gesichert erachtet werden, denn bessere
Leistungen bringen auch bessere Einnahmen. Die Verwaltungsfrage wird
sich daher wesentlich um die richtige =Verwendung= der Geldmittel,
welche dem Theater zu Gebote stehen, drehen.

Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschu und dem
Minimalsatz der jhrlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe msse
nur nach Magabe erworbener Ueberschsse berschritten werden drfen,
jhrlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds
zurckgelegt werden, damit die mannichfachen Wechselflle, denen das
Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals
mittellos finden. Von diesen Grundzgen der Theaterkonomie msse
niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie htte: nur in den
auer aller menschlichen Berechnung liegenden Fllen vor den Ri treten
zu mssen.

Da der Theaterhaushalt auf dieser Basis zu fhren ist, steht bei einer
knstlerischen Direction auer Zweifel, die durch bestimmte
Staatsgrundstze geschtzt ist: nicht jedem kostspieligen Gelsten eines
dominirenden Geschmackes, nicht jeder unmigen Geldprtension
hervorragender Talente frhnen zu mssen. =Bei jedem, wenn nur irgend
gesicherten, hohen oder niedrigen Einnahmeetat ist ein Theater
herzustellen, in dem der Geist lebendig ist=, und wenn hierauf nur der
Accent gelegt wird, ergiebt sich alles Uebrige leicht. Man nehme keinen
Anstand, einer selbstndigen, knstlerischen Direction die Aufgabe
zuzuschieben, sie kann, sie wird sie lsen. Sie wird bei einer sicherer
berechneten und geleiteten Verwendung der Talente schon im Gehaltetat,
gewi aber in den Ausgaben fr allen Apparat, der so ungeheure Summen
verzehrt, groe Ersparnisse herbeifhren knnen. Inmitten der Production
stehend, kann sie das Auge berall haben, sie versteht mit Wenigem Viel
auszurichten, Dinge doppelt und dreifach zu benutzen, welche bei mancher
Hofbhne -- die in der Flle ihres aufgehuften Apparates fast erstickt
-- bereits doppelt und dreifach existiren und doch immer wieder aufs
Neue beschafft werden.

Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den
verschiedenen Zweigen geordnet, wie dies schon jetzt gebruchlich ist.
Das Ministerium hat diese Eintheilung zu besttigen, aber auch speciell
darber zu wachen, da sie nicht ohne Noth berschritten werde. Knstler
sind selten geschickte Haushalter, daher mu der Regierung zustehen: die
Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und
jeden Augenblick darber Rechenschaft fordern zu drfen.

Erleichtert wird dies, wenn der ganze Theaterhaushalt, wie dies bereits
bei einigen Hofbhnen der Fall ist, in die Hand eines einzigen Beamten
gelegt ist, der jede materielle Beschaffung vermittelt, das gesammte
Theaterinventarium unter seiner Aufsicht hat und die Controlle der
Einnahme und Ausgabe fhrt. Damit ist auch die Verantwortlichkeit fr
die materielle Verwaltung in der Person dieses =konomischen Inspectors=
concentrirt und durch ihn kann die Oberbehrde in jedem Augenblick
vollstndigen Aufschlu ber den complicirten Theaterhaushalt erlangen.

Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer blo verwaltenden
Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der
knstlerischen Direction, besetzt.

Mit der Bemerkung: da Anordnungen ber Baulichkeiten in den Theatern,
ber Hausordnung, die Aufnahme des Publicums u. s. w. von der
knstlerischen Direction, aber nur unter specieller Besttigung der
Oberbehrde vorzunehmen sind, da also die Direction, wie frei sie auch
auf rein knstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der
Administration doch entschieden abhngig sein msse -- wird die
Auseinandersetzung des Verhltnisses zwischen Ministerium und
Theaterdirection abgeschlossen sein.

       *       *       *       *       *

Diese hier vorgeschlagene Reorganisation der groen und tonangebenden
Bhnen in Deutschland mte sich am vortheilhaftesten in Wien und Berlin
erweisen, wo mehrere Theater vorhanden, welche eine Trennung der
verschiedenen dramatischen Gattungen und dadurch eine um so vollkommnere
Ausbildung jeder einzelnen begnstigen. Denn die Schwierigkeit: das
ganze recitirende Schauspiel, vom Trauerspiel bis zur Posse, daneben
heroische und komische Oper und Ballett, kurz die ganze dramatische
Mglichkeit auf ein und derselben Bhne, mit ein und demselben Personal
zur Vollkommenheit zu bringen, wird immer ungeheuer bleiben; selbst wenn
die vorgeschlagene organische Gliederung einer Direction von
Kunstverstndigen die Lsung dieses Problems erleichtert.[10] In =Wien=
aber z. B., wo Schauspiel, Oper und Posse bereits abgesonderte Theater
und abgesonderte Directionen besitzen, wo noch zwei andere Bhnen
vorhanden sind, mit deren Hinzuziehung sich eine noch weitere
Eintheilung nach dem Muster der Pariser Theater vornehmen liee, wonach
dem =Burgtheater= sein bisheriges Gebiet des =recitirenden Schauspiels=
verbliebe, dem =Krnthnerthortheater= die =groe Oper= (nach dem Muster
der _Academie royale_), dem =Josephstdter Theater= die =komische Oper=
und das =Singspiel=, dem =Wiedner-Theater= das =Spektakelstck und
Melodram=, dem =Leopoldstdter Theater= die =Volksposse= zufiele -- dort
wrde jede Gattung, bei der vorgeschlagenen Organisation, sich ihrer
Vollendung zufhren lassen.

  [10] Ausfhrlicheres hierber Gesch. d. deutsch. Schauspielkunst.
  Bd. III. S. 413 u. f.

Freilich mten aber alle fnf Theater Staatsanstalten werden und ihre
abgesonderten Directionen dem gemeinsamen hheren Prinzipe und der
Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.

       *       *       *       *       *

Die preuische Regierung hat den wichtigsten Grundsatz der aus diesen
Blttern vorgeschlagenen Theaterreform, den einer ministeriellen
Oberleitung, bereits vor vierzig Jahren auf einige Zeit anerkannt,[11]
=Berlin= hat unter =Iffland= schon eine musterhafte knstlerische
Direction gehabt, dort wrde man also nur auf schon anerkannte Zustnde
zurck zu fuen brauchen.

  [11] Gesch. d. deutsch. Schauspielk. Bd. III. S. 422 u. f.

=Die erste und unabweisbare Maregel einer Reorganisation der Berliner
Theater wrde die Trennung der dramatischen Gattungen sein mssen.=

Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um
eine natrliche Scheidung mit dem schnsten Erfolge vornehmen zu knnen.

Im =Schauspielhause=, das zu der, leider immer geringer werdenden Zahl
derjenigen gehrt, deren glckliche mittlere Gre noch eine naturgeme
Menschendarstellung zult, wo der Schauspieler noch nicht genthigt ist
zum Ueberbieten aller Mittel zu greifen um nur einen Eindruck
hervorzubringen, im Schauspielhause bliebe das sogenannte =recitirende
Schauspiel=, der eigentliche Kern der dramatischen Kunst: Tragdie,
Drama und Comdie, in reiner Gattung abgeschlossen, wie dies im Wiener
Burgtheater musterhaft und erfolgreich der Fall ist; nur ohne jene
peinliche Beschrnkung, welche selbst Lieder und Chre aus dem
Schauspiele verbannt. Im glanzvollen =Opernhause= die =groe Oper= und
die =komische=, so weit sich diese vom Burlesken frei hlt und die
musikalische Entwicklung als ihre wesentliche Aufgabe darlegt. Diesen
schlsse das =Ballett= sich an.

Das behagliche =Knigsstdter Theater= dagegen werde seiner
ursprnglichen Bestimmung eines =Volkstheaters= zurckgegeben. Hier
werde der Mastab des hheren Schnheitsprinzipes und der Classicitt
nicht angelegt, in Ernst und Scherz mgen die grellen Effecte walten,
wie der Volksgeschmack sie heischt. Dies Theater umfasse in seiner
Thtigkeit das =Schauerdrama=, das =Spektakelstck= und =Melodram=, die
=niedrig-komische Oper= und =Posse=, das =komische Liederspiel=, die
=Genrebilder=, =komische Pantomime= und =Grotesktanz= u. s. w. Hier kann
das =Berliner Localstck= -- wenn ihm, was bisher nie geschehen, das
Gebiet unbeeintrchtigt berlassen wird -- seine mgliche Ausbildung
finden.

Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten bei dem groen Publicum
und vielleicht mit einem geringeren Zuschu, als ihr jetzt durch die
Krone zu Theil wird, im schnsten Flor zu erhalten.[12]

  [12] Auf welche Weise das Knigstdter Theater gnzlich in Besitz
  der Krone und so der Regierung zu bringen wre, mu Gegenstand
  abgesonderter Errterung bleiben.

Die Subvention des Knigl. Theaters wrde zwischen Oper und Schauspiel
zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener
Theater an die Hand giebt, wrde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3
davon brauchen.

Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der
vorbeschriebenen Organisation, und fnden ihre gemeinsame Oberdirection
im Ministerium. Dieselbe htte nicht nur Einsicht zu nehmen von den
Arbeitsplnen der einzelnen Directionen -- wie frher angegeben -- sie
htte diese auch smmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen
Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Thtigkeit doch
nach einem bereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen
Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die
Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleich wrden, durch
diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise
Auffhrungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente
aller Gattungen erfordern, mglich bleiben; wie die Vorstellungen der
Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer
absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien
so oft empfunden wird, wre dadurch vermieden und die groartigste
Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe
freigegeben.

Natrlich drften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und
durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine
abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht
zu oft gehindert wrde.

Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche
Organisation gewinnen knnte, getragen durch die Empfnglichkeit und
Befeuerung eines, die Sommitten der Intelligenz und des Geschmackes
reprsentirenden Publicums, ist leicht zu bersehen.

Die Vereinigung der hheren Interessen der drei Directionen in der
gemeinsamen Leitung der Regierung wrde auch eine gegenseitige Frderung
garantiren. Der falsche Antrieb feindseliger Concurrenz -- welcher
vierundzwanzig Jahre lang dem Knigl. Theater nachtheilig und dem
Knigstdter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar
keinen Vortheil gebracht hat -- wrde dem edlen Wetteifer Platz machen:
in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu
machen.[13]

  [13] Es braucht kaum noch erwhnt zu werden, da auch hier alle
  drei Theater wetteifern wrden, sich den Antheil des Hofes
  ungeschwcht zu erhalten und die Erfllung eines Wunsches
  desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei
  besondern Vorstellungen in den knigl. Schlssern fnde
  verwaltungsmig keine wesentliche Vernderung statt, da diese
  bisher schon besonders in Rechnung kamen.

Freilich mten -- wenigstens bis diese drei Theater sich ganz
consolidirt htten -- alle brigen Bhnen in Berlin geschlossen, auch
die italinische Oper und das franzsische Schauspiel verbannt werden.
Man mu Theater und Publicum erst im Geist und Sinne fr ein wahrhaft
nationales Theater erstarken lassen, bis man beide verlockender und
zerstreuender Rivalitt preisgeben darf.

       *       *       *       *       *

Soll nun aber das knstlerische Gedeihen der naturgem organisirten
groen Nationalbhnen gesichert sein, so drfen ihnen die vorbereitenden
=Theaterschulen= nicht lnger fehlen. Sie sind endlich zu einer
gebieterischen Nothwendigkeit geworden, wenn die Schauspielkunst nicht
berhaupt binnen Kurzem als ein gauklerhaftes Virtuosenthum alle Achtung
des deutschen Volkes verscherzen soll.

Was ich ber die Nothwendigkeit der Schulen, wie ber ihre praktische
Einrichtung zu sagen wei, habe ich bereits 1840 in einer kleinen
Schrift: =Ueber Theaterschule= gegen das Publicum ausgesprochen,[14] ich
kann also hier die Wiederholung sparen. In den acht Jahren, welche
seitdem verflossen, haben alle Uebel der knstlerischen Zuchtlosigkeit
dergestalt zugenommen, da selbst die Gegner der Schulen -- die jede
methodische Vorbildung verwarfen und die Behauptung verfochten: die
Schauspieler mten wild, wie die Pilze aufwachsen -- von ihrer Ansicht
bekehrt worden sind. Sie geben jetzt zu, da dieser Mangel an Unterricht
in den knstlerischen Elementen, die jungen Talente unserer Tage
massenhaft zu Grunde gehen lt und alle Natur, alle Vernunft und allen
Geschmack von der Bhne zu verbannen droht.

  [14] Sie ist im IV. Bande meiner dramatischen und dramaturgischen
  Schriften wieder abgedruckt.

Der Zeitpunkt die Theaterschulen einzurichten, ist folgerichtig der
einer Reorganisation der Directionen. Bei unknstlerischer Leitung der
Bhnen konnten die Schulen allerdings nur halbe Frucht bringen, viele
ihrer Vortheile wrden wieder verloren gegangen sein; der knstlerischen
Direction dagegen werden sie eine organische Vervollstndigung ihres
Lebens und Wirkens sein.

Der Schuleinrichtung, welche ich in der angezogenen Schrift angegeben,
habe ich nur noch die dringende Empfehlung des engsten Anschlusses an
die brigen Kunstschulen hinzuzufgen. Jeder Staat bilde =eine
allgemeine umfassende Kunstakademie=, entsprechend der Universitt, die
das Gesammtstudium aller Wissenschaften umfat.

Wenn der Staat alle Knste auf eine hhere Bildung des Volkes lenken
will, so mu er ihre Uebereinstimmung dazu schon in den Kunstschulen
vorbereiten. Die Knste und die Knstler mssen mit einander verstndigt
werden. Indem man die Theaterschule mit den bereits bestehenden
Anstalten fr Musik und fr bildende Knste vereinigt, wird man eine
grere allgemeine knstlerische Bildung des heranwachsenden
Geschlechtes erreichen, die jetzt nur zu oft vermit wird, weil Jeder in
seinen Fachstudien eingeengt bleibt.

Auch die Kosten der Schulen wrden geringer werden, indem viele
Gegenstnde gemeinschaftliche Studien zulassen. Wie sehr Musik- und
Theaterschule in einander greifen, hat man lngst erkannt -- das Pariser
Conservatorium vereinigt darum beide -- aber wie sehr dies auch mit den
bildenden Knsten der Fall ist, hat man sich bisher verhehlt. Nicht
allein da Hlfswissenschaften, wie Geschichte und Mythologie, allen
Kunstjngern bereinstimmend zu lehren sind,[15] da dem Theatereleven
Bildung des Auges fr Schnheit und Charakteristik der Form im
Zeichnenunterricht, da den Zglingen der bildenden Knste dagegen zu
Frderung einer harmonischen Bildung Theilnahme an manchem Unterricht
der Theaterschule, dem Gesange, der Redekunst,[16] der hhern Gymnastik
u. s. w. wnschenswerth sein wird, sondern es wrden auch die
beiderseitigen Fachstudien sich frdernd berhren knnen. Die Uebungen
der Geberdensprache von den Theatereleven z. B. knnten den Schlern der
bildenden Kunst einen Reichthum lebendiger Motive zu raschen Skizzen
liefern, an denen das Urtheil ber die beiderseitige Leistung sich
schrfen wrde. So knnte die gegenseitige Anregung fortwachsend sich
bis auf die wirkliche theatralische Thtigkeit ausdehnen und in der
Dramatik eine wahrhafte Verschwisterung aller Knste erzeugen.

  [15] Ueber das Wie? habe ich mich in der angezogenen Schrift
  erklrt.

  [16] Der Unterricht hierin wird, bei unserer parlamentarischen
  Entwicklung, bald zu einer Bedingung guter Erziehung werden.

Noch eine Wohlthat wrde aus solch einer Universitt der Knste
erwachsen, indem sie die Migriffe der jungen Talente ber ihren Beruf
zu berichtigen vermchte, wie dies auf den Universitten der
Wissenschaften der Fall ist, wo mancher Jngling zu seinem Heile -- wie
man es nennt -- umsattelt. Abgesehen von denen, deren Talentlosigkeit in
der Schule zur Erkenntni kommt und die somit bei Zeiten von einer
falschen Lebenstendenz geheilt werden knnen, giebt es Viele, die sich
in unbestimmtem Triebe zur Kunst auf einen falschen Zweig derselben
werfen. Wie man auf den jetzigen Kunstakademien wohl junge Bildhauer zu
Malern umschlagen sieht und umgekehrt, so wrde eine allgemeine
Kunstschule manchen Theatereleven belehren, da er zum Maler oder
Bildhauer, manchen jungen Maler, da er zum Schauspieler geboren sei. In
den Abtheilungen fr Musik und Theater wrden diese gegenseitigen
Berichtigungen ebensowenig ausbleiben und jeder wahrhaft zur Kunst
berufene junge Mensch wrde, in noch bildungsfhiger Zeit, an den Platz
gestellt werden wohin er gehrt, wo er der Kunst wahrhaft ntzen und
ber seine Zukunft auer Sorge sein knnte.

Denn Wien und Berlin wrden, auf ihren vielen Theatern, fast den ganzen
Nachwuchs aus ihren Schulen anzustellen im Stande sein, hier also wrden
die darauf verwendeten Kosten augenscheinlichen Vortheil bringen. Diese
Kosten aber wrden, wenn die Landesvertreter nicht geneigt wren
besondere Bewilligungen dazu zu machen, zur Noth von dem bedeutenden
Zuschusse, den die Bhnen bereits genieen, abzuzweigen sein!

Die drei Theater in =Berlin= z. B. kosten dem Hofe jhrlich an 200,000
Thlr. Was wre es fr drei knstlerische Directionen -- die unfehlbar
groe Ersparungen und grere Einnahmen als bisher herbeifhren werden
-- von dieser Summe gemeinschaftlich 6-8000 Thlr. an die allgemeine
Kunstakademie abzutreten? Und diese wrden zureichen -- wenn man alle
vereinzelte Musikinstitute des Staates und was sonst an
Deklamationslehrern, Ballettschulen u. s. w. verausgabt wird,
zusammenzge und zu =einer= groen Schule vereinfachte -- dem
ausgedehntesten Plane zu gengen. Im Akademiegebude, seinem ganzen
Umfange nach, wrden -- wenn man Stlle und Caserne daraus entfernte --
alle Knste unter =einem= Dache eine Pflanzsttte finden, wie sie Europa
noch nicht kennt und wie sie doch, ohne unverhltnimige Opfer, durch
guten und energischen Willen sehr wohl herzustellen wre.

Selbst der Anstalten von so groem Umfange bedrfte es nicht, um auch
mit kleineren Mitteln in kleinerem Kreise hchst Wohlthtiges zu
leisten. =Das musikalische Conservatorium Sachsens= z. B., auch das von
=Prag=, wren durch vernderte Organisation und Hinzufgung einiger
Disciplinen, leicht zu Musik- und Theaterschulen umzugestalten und im
Anschlu an die vorhandenen Akademien zu wahrhaft praktischer
Nutzbarkeit des Staates auszubringen.

Und wo auch solche Anlehnungspunkte nicht vorhanden sind, sollte doch,
wenigstens an jeder stehenden Bhne, ein erfahrener Knstler dazu
angestellt sein: den Anfngern die nothdrftigsten Anweisungen zu
geben, damit die jungen Talente ihre besten Jahre nicht ganz in
irrthmlichen und verkehrten Versuchen -- die das Theater selbst immer
mitben mu -- verlren. Der praktische Nutzen davon ist so
einleuchtend, und doch ist im ganzen groen Deutschland nirgend eine
solche Einrichtung getroffen. =Unter den tausend Professoren der
verschiedenen Knste giebt es noch keinen einzigen der Schauspielkunst.=

Knstlerische Directionen und Theaterschulen werden auch diese
Verhltnisse verndern oder sie durch die richtigen Maregeln
ausgleichen.

       *       *       *       *       *

Ist mit der hier besprochenen, durchgreifenden Erneuerung des ganzen
Kunstlebens fr eine mgliche Vollkommenheit dessen, was die groen,
tonangebenden Theater leisten, gesorgt, so wird der wohlthtige Einflu
davon auf die Bhnen zweiten Ranges, auf die =Stadttheater=, nicht
ausbleiben. Damit aber darf die Landesregierung sich nicht beruhigen,
ihre Oberleitung mu sich grundstzlich bis auf die letzte Wanderbhne
geltend machen.

Die Directionen der Stadttheater sind -- man darf sich darber nicht
tuschen -- nichts anderes, als industrielle Unternehmungen. Die
Magistrate oder die Regierungspolizei, denen bis jetzt die dramatische
Kunst in den Provinzen unterworfen ist, setzen daher auch ihre hchste
Forderung an den Director, bei Uebergabe des Theaters, in seine
Zahlungsfhigkeit.

In welchem =Geiste= er es fhren werde, davon ist niemals die Frage.
Gute Einnahmen gelten fr den Beweis, da er das Publikum zu unterhalten
verstehe, und wenn dies auch in der geschmackverderblichsten Weise
geschieht, so hat die Behrde ihn deshalb nicht anzufechten.

Dieser Zustand verndert sich schon durchaus, sobald die Oberaufsicht
von der Landespolizei auf das Cultusministerium bergeht, dem der
=Geist= der Institute als das Wesentliche, ihr =materieller Bestand= nur
als dessen Grundlage gilt. Das Ministerium wrde vor Allem darber
wachen mssen, =da die Directoren der Stadttheater knstlerisch
befhigte und gesinnungstchtige Mnner seien und da sie die
Verpflichtung bernhmen: ein der Musterbhne des Landes analoges
Verfahren einzuhalten=. Dies mte der Hauptpunkt der Pachtvertrge oder
Concessionsertheilungen sein. Nach Ort und Verhltnissen wrde sich das
Ma fr die Erfllung dieser Bedingung bestimmen lassen, wobei die
Directionen der Residenztheater die sachverstndige Regulirung
bernehmen knnten. Das Wichtigste dabei mte die Aufstellung eines
=Stammrepertoirs= sein, das jeder Director -- nach Magabe seiner Krfte
und seines Publikums -- in jhrlicher Wiederkehr festzuhalten htte.
Denn womit ein Theater sich beschftigt, das bestimmt seine
Beschaffenheit. Ist ein Director gezwungen, alljhrlich gewisse
treffliche Stcke aufzufhren, so wird er, um seines eignen Vortheils
willen, sie mglichst gut zu geben suchen und an dem Umgang mit dem
Trefflichen wird das Institut sich erheben.

Die Regierung mte ferner dahin wirken, das =Reprsentativsystem der
Direction= auch bei diesen Theatern einzufhren. Hier, wo die Einnahmen
zur Lebensfrage fr alle Mitglieder werden, wird die Organisation bald
zu einem vollstndigen =Societtsverhltnisse= fhren, das, wenn es
gehrig geregelt und beaufsichtigt wird, die trefflichste Schule fr den
schauspielerischen Gemeingeist abgeben und der Ausbeutung der Kunst und
der Knstler durch das Unternehmerwesen ein Ziel setzen mu.

Freilich htte die Regierung auch dahin zu wirken, da die Stdte den
verkehrten Grundsatz aufgben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, da
die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von
steten Sorgen befreit wrden, welche die Befolgung reinerer Grundstze
unmglich machen.

Zunchst mte dies mit dem Miethzins der Fall sein, der fr die
Benutzung der Schauspielhuser gezahlt wird. Jede bedeutende Stadt mu
unter ihren ffentlichen Gebuden auch ein Theater besitzen, und
=ebensowenig als fr Benutzung der Kirchen, Schulhuser, Bibliotheken,
Museen u. s. w. ein Miethzins eingezogen wird, sollte er fr das Theater
gefordert werden=.

Es sollte ein Ehrenpunkt fr unsere Stdte sein -- wie dies in
Frankreich der Fall ist -- ihre Schauspielhuser der Kunst ohne
Eigennutz zu erffnen, dann wrden sie auch hhere Ansprche an das, was
drinnen geleistet werden soll, machen knnen.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln
Untersttzungen erhalten -- wie dies in mehreren Provinzialhauptstdten
Preuens der Fall ist -- wrde die Regierung einen dictatorischen
Einflu ben knnen, auf die andern wrde dieser zunchst ein
vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.

Entschiedener und gewaltsamer mte dagegen der Eingriff in das Wesen
der =Wanderbhnen=, der groen und kleinen ausfallen; hier ist einem
Unfuge zu steuern, der nicht allein auf dem Gebiete der Volksbildung,
sondern auch der brgerlichen Sitte und Ordnung wahre Verwstungen
anrichtet.

Aeuerst wenige der sogenannten =reisenden Gesellschaften= bewhren
durch dauernden Bestand ihre Achtbarkeit. Die bei Weitem grere Zahl
der Comdiantenbanden, welche schaarenweis Deutschland durchschwrmen,
in mittleren und kleinen Stdten, Flecken und Drfern sich einander auf
die Fersen treten und die Schaulust der Einwohner -- auf eine, zu deren
briger Lage, unverhltnimige und meistentheils unwrdige Weise --
ausbeuten, schleppen sich von einem Bankerott zum andern. Sie entstehen
aus zusammengerafften Leuten, halten sich einige Monate, oft nur einige
Wochen, bezeichnen ihre Wanderspur mit der liederlichsten Wirthschaft,
hinterlassenen Schulden, verfhrter Jugend u. s. w. und zerstreuen sich
dann ber das Land hin, eine Schaar vagabundirender Bettler. Meistens
sind es bethrte Menschen, die im uersten Elende die unergiebigen
Sommermonate durchkmpfen, um mit dem Herbste den Kreislauf ihrer
verzweifelten Existenz von Neuem zu beginnen. Zu keiner regelmigen
Thtigkeit mehr brauchbar, gerathen diese Abenteurer des lustigen Elends
endlich bis zur untersten Stufe der physischen und moralischen
Versunkenheit.

Und diese Zustnde werden von den Landesbehrden recht eigentlich
herbeigefhrt und gehegt. Das Ueberma der Concessionen, die
leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden,
erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und
unheilbringenden Landstreichern.

Man hat zur Entschuldigung dieses laxen Regierungsverfahrens angefhrt:
auch der Kleinbrger und Bauer bedrfe der Erregung seiner Phantasie,
die ihn der drckenden Alltglichkeit enthbe und dadurch erfrische, das
Schauspiel sei dazu das geeigneteste und unschuldigste Mittel, wer ihm
also dies verschaffe, drfe in seiner Gewerbthtigkeit nicht gehindert
werden.

Abgesehen davon aber, da ein Erwerb, der notorisch trgerisch ist, an
welchen entschieden polizeiwidrige Folgen geknpft sind, nicht
unbedingten Schutz verdient, ist die Gleichgltigkeit gegen den
geistigen Einflu dieser bettelhaften Schauspiele auf Brger und Bauer
gewi nicht zu rechtfertigen. Es =darf= dem Staate nicht gleichgltig
sein, wenn dem Volke das menschliche Leben in Zerrbildern und in
unsinniger Verkehrtheit dargestellt wird. =Gerade den unteren Schichten
des Volkes, auf welche der sinnliche Eindruck ungemigt durch
Ueberlegung und Urtheil wirkt, mu im Schauspiele ein mglichst reiner
und lehrreicher Spiegel des Lebens geboten werden.=

Ist es doch in unsern Tagen zur Anerkennung gekommen: das Volk habe ein
Recht, vom Staate Bildung zu verlangen. Soll sie ihm nun lediglich auf
dem Wege des Buchstabens und des Erlernens angeboten, soll sie ihm nicht
auch durch lebendige Kunsteindrcke in's Gemth geprgt werden? Und wenn
dies nicht berall in =rechter= Weise geschehen kann, hat der Staat
nicht die Verpflichtung: das Volk wenigstens vor =falschen= Eindrcken
zu bewahren?

Zudem wre es eine strfliche Inconsequenz, wenn die Regierung lnger
zugeben wollte, da in den Provinzen und auf dem Lande gerade das
Gegentheil von dem geschieht, was sie mit so bedeutenden Geldopfern in
den Hauptstdten zu bewirken sucht.

Darum mu also die Generaldirection des Cultusministeriums ihre Hand
ber das ganze Land hinstrecken, der Polizei die Beurtheilung und
Entscheidung der Bhnenangelegenheiten abnehmen, sie hchstens zur
Vollstreckerin ihrer Beschlsse machen.

=Alle Comdiantentruppen, welche die Wrde der Menschendarstellung
geradehin verletzen, mssen ohne Weiteres abgeschafft werden.= Alle
Concessionen sind nach ihrem Ablauf einzuziehen, nur dem
Cultusministeriums stehe es zu: sie nach einem neuen Modus zu erneuern.

Nun grenze man bestimmte =Wanderbezirke= ab, welche vielleicht eine
Provinzialhauptstadt und einige nahe gelegene, oder eine gengende
Anzahl von mittleren und kleinen Stdten umfassen, und bergebe ein
jedes dieser Gebiete einem erprobten Director, da er nach Uebereinkunft
mit den betreffenden Stdten sie nach einer jhrlichen Reihefolge mit
seiner Truppe besuche.

Man richte diese Bezirke nicht zu eng, nicht nach einer knappen, sondern
nach einer reichlichen Veranschlagung des Theaterpublikums ein, damit
diese Gesellschaften anstndig bestehen, damit das kostspielige Reisen
und an verschiedenen Orten Wohnen in unanstiger Weise geschehen knne.
Man schtze diese Truppen gegen jede Concurrenz -- welche jederzeit die
Theater nur gegenseitig verschlechtert, niemals verbessert hat -- man
organisire sie nach dem Muster der Residenztheater, mit angemessenem
=Stammrepertoir=[17] und grundstzlichen Verpflichtungen, mit
=Reprsentativverfassung=, die ganz natrlich auch hier zu
=Societtsverhltnissen=, mit selbstgewhlten Fhrern, ausschlagen wird,
dann werden diese ambulanten Theater so in Flor kommen, da manche
Stadt, die jetzt einen Ehrgeiz darein setzt, ein stabiles Theater
kmmerlich zu erhalten, es vorziehen wird, in solch einen Wanderbezirk
zu treten und lieber vier oder sechs Monate =gutes= Theater, als das
ganze Jahr ber =schlechtes= zu haben. Denn diese reisenden
Gesellschaften werden den groen Vortheil genieen, nur einen kleinen
Kreis von Vorstellungen zu brauchen, um das Publikum jeder Stadt eine
Zeit lang in regem Antheil zu erhalten. Diese Vorstellungen knnen daher
sehr sorgfltig studirt sein und in jeder Stadt neu gespielt, vor immer
neuen Zuschauern, immer vollkommener werden. Die Truppen werden auch,
wenn bei ihrer Abwesenheit kein anderes Schauspiel stattfinden darf, das
Publikum immer wieder voll frischer Theaterlust und begierigem Antheil
finden.

  [17] Wie man den besseren dieser Truppen gewisse Vorstellungen zu
  =ge=bieten htte, so mte man den untergeordneten andere
  =ver=bieten, damit sie nicht, was ber ihre Krfte geht,
  herabwrdigen.

Man schelte diese durchgreifende und beschrnkende Einrichtung -- welche
allerdings so viele Interessen berhrt, da sie, sowie die gesammte
Theaterorganisation, durch ein eignes Gesetz von den Landesvertretern
adoptirt werden mte -- nicht eine Beeintrchtigung der Freiheit des
Theaterpublikums und der Erwerbthtigkeit. =Man darf das Theater nicht
lnger als eine bloe Vergngungs- und Industrieanstalt betrachten.=
Soll es aber eine hhere Culturbedeutung gewinnen, so mssen die Grenzen
seiner Wirksamkeit, ebenso wie die der Kirche und Schule, vom Staate
festgestellt werden.

Die Zahl der reisenden Gesellschaften wird ber die Hlfte vermindert
werden, das ist ein Glck fr die brgerliche Gesellschaft und fr die
Kunst, denn um so eher wird der Schauspielerstand nur aus wirklich
Berufenen bestehen. Den Bewohnern der Drfer und kleinen Stdte wird es
besser sein, wenn sie nicht mehr von Wandertruppen heimgesucht werden,
dagegen ein wohlgeordnetes Theater in den Stdten finden, sobald sie
diese zu Jahrmrkten oder festlichen Zeiten besuchen. Die Mittelstdte
werden nur eine bestimmte Theatersaison haben, aber sie wird ihnen auch
etwas bieten, das des Antheils werth ist.

Man braucht nicht zu besorgen, da die Bezirksgesellschaften, auf die
Ausschlielichkeit des Privilegiums pochend, sich vernachlssigen und
das Theaterbedrfni ihres Publikums mit Bequemlichkeit ausbeuten
werden; dagegen brgt die allgemeine Betheiligung der Mitglieder an Ehre
und Vortheil der Gesellschaft und die Abhngigkeit von der
Landesregierung, die, auf eine begrndete Beschwerde des Bezirks, der
Gesellschaft das Privilegium nehmen, oder sie in einen andern Bezirk
versetzen kann.

Diese letzte Maregel eines Wechsels der Gesellschaften knnte brigens
auch unter anderen Umstnden anwendbar sein.

       *       *       *       *       *

Der Vortheil, der hierin aus der Centralisation der Oberleitung
smmtlicher Landesbhnen entspringt, wird sich noch in einer Menge von
anderen Dingen darthun. In groen Staaten wird die Ausbung des
Ministerialeinflusses allerdings einer weitluftigeren Gliederung
bedrfen, in den kleineren dagegen in ungemein abgerundetem
Zusammenhange wirken.

So werden z. B. die allgemeinen und einzelnen Einrichtungen,
Bearbeitungen von Stcken, Uebersetzungen, zur dramatischen Handlung
gehrige Musiken, verbesserte Operntexte, Scenirungen u. s. w., wenn sie
sich in der Residenz als zweckmig erwiesen haben, sich ohne erhebliche
Kosten den brigen Landesbhnen mittheilen lassen; mithin werden die
besten Talente, welche die Mustertheater versammeln, fr die Hebung des
gesammten Theaterwesens im ganzen Lande arbeiten. Junge Leute, die sich
bei den untergeordneten Theatern auszeichnen, werden in der
Unparteilichkeit der, allen Theatern gemeinsamen Oberbehrde den Weg zu
den besseren Bhnen unversperrter finden, whrend, bei dem verbesserten
Zustande der Provinztheater, man knftig ohne Sorge vor Verbildung,
junge Leute, Eleven der Theaterschule, auf Lehr- und Uebungsjahre
dorthin geben kann.

So manches Mitglied der ersten Theater, das unter den jetzigen
Verhltnissen bei voller, krftiger Gesundheit pensionirt wird, -- weil
es etwa die Stimme verloren hat, oder dem jugendlichen Fache entwachsen,
fr ein lteres gerade kein Talent zeigt -- wrde als Director eines
Provinzial-Theaterbezirkes dem Staate noch gute Dienste leisten knnen.
Oder der Halbinvalide eignete sich fr eine Professur an der
Theaterschule; eine Wirksamkeit, welche einem abgetretenen Director auch
wohl anstehen wrde. Oder wenn der fr die Bhne Untauglichgewordene von
untergeordneten Fhigkeiten ist, knnte er sich auf irgend einem
Beamtenposten der Bhne noch ntzlich machen. Immer vermchte so die
Ministerialdirection, durch ihre umfangreiche Verfgung, dem Staate die
ungebhrlich langen Pensionsleistungen und den alternden Knstlern die
Schmach eines bezahlten Migganges zu ersparen, in einem Alter, wo sie
noch arbeiten knnen.[18]

  [18] Uebereinstimmende und angemessene Anstalten zur Pensionirung
  der Schauspieler zu treffen, wrde erst mglich sein, wenn die
  Reorganisation des ganzen Theaterwesens festen Fu gefat htte.
  Auch diese, so beraus wichtige Angelegenheit mte nach einem
  umfassenden Plane geordnet werden, auf alle Bhnen des Landes,
  nach den erweiterten Grundstzen des preuischen
  Staatspensionsfonds sich erstrecken, vielleicht, nach Eckhof's
  altem Entwurfe, ganz Deutschland umfassen. Fr's Erste wird man an
  den bestehenden Einrichtungen festhalten mssen, mit denjenigen
  Modificationen, welche an den Residenztheatern die Verwandlung der
  Theatermitglieder aus Hofdienern in Staatsdiener nothwendig macht.

Gengen werden die hier angegebenen Momente, um den Blick auf den
auerordentlichen Gewinn zu lenken, den das Theater in seinen =Mitteln=,
durch deren gesammelte Verwendung machen wird. Gengen wird die ganze
bisherige Darstellung, um den unermelichen Gewinn darzuthun, den der
=Geist= und die =Wrde= der deutschen Bhne von der vorgeschlagenen
Reform ziehen und dem Volke mittheilen mu.

Die Schwierigkeiten der Reorganisation sind nicht so gro, als die
Umstndlichkeit dieser Besprechung vielleicht erscheinen lt, denn die
Einrichtungen beruhen auf der Natur der Sache, gestalten und regeln sich
darum aus sich selbst.

=In einer freien Entwicklung der knstlerischen Krfte, bei gemeinsam
berechtigter Betheiligung, mu die auf sich selbst gestellte Kunst
werden, was sie werden kann; in ihrer Wirkung auf das Volk, vom Geiste
desselben -- der sich in der Staatsregierung auszusprechen hat --
geleitet, wird sie dem Volke leisten, was sie ihm leisten kann.=

Dies sind die Bedingungen eines wahrhaften Nationaltheaters.
Uebereinstimmend, wie in Kirche und Schule, mssen die Krfte und Mittel
der Nation dazu wirken; =nur die organisch verbundenen Landesbhnen
erschaffen ein Nationaltheater=.

       *       *       *       *       *

Zum Schlu noch einen Blick auf ein Moment dieses Reformvorschlages, das
in rein menschlicher Beziehung allein schon volle Beherzigung verdient:
es ist =die Wirkung auf den Schauspielerstand=.

Allen Plnen, die Schaubhne auf eine hhere Stufe zu heben, pflegt man
den Einwurf entgegenzuhalten: sie mten an der unabnderlichen
Beschaffenheit des Schauspielerstandes scheitern.

Wre es wahr, da die allerdings starken und mannichfachen Versuchungen
dieses Standes unberwindlich wren, so htte der Staat die Pflicht,
denselben aufzuheben und nach Plato's und Rousseau's Rath das Theater
aus seinem Bereiche zu verbannen.

Aber es ist nicht so. Die Kunstgeschichte zeigt uns unter den
Schauspielern wahre Muster an sittlicher Wrde und Charaktergre. Waren
diese mglich, so mu auch die Hebung des ganzen Standes mglich sein
und es hat bisher nur an den Bedingungen dazu gefehlt.

Was hat der Staat, was hat die brgerliche Gesellschaft zur Bildung und
Versittlichung des Standes gethan? Nichts! Ja schlimmer als das, man hat
Alles gethan ihn in verderblicher Stellung zu erhalten.

Das erste Erforderni zur Hebung eines Standes: =Bildung=, der Staat hat
ihm bis auf den heutigen Tag die =Gelegenheit= und damit auch die
=Nthigung= dazu versagt. =Der Schauspieler ist der einzige
Staatsbrger, dem keine Fachbildung geboten, dem auch keine abgefordert
wird.= Darf man sich wundern, da er sie nicht besitzt?

Unsittlichkeiten unter den Theatermitgliedern -- obschon sie
verhltnimig kaum hufiger vorkommen, als in andern Stnden, nur bei
der Oeffentlichkeit ihrer Stellung auffallender sind -- entfernen noch
immer die gute Gesellschaft von dem ganzen Stande, und Einzelne finden
nur =trotz= ihres Standes Zutritt. Aber um demselben eine sittlichere
Haltung aufzunthigen, was hat denn der Staat, was die Gesellschaft
gethan? Wrden wohl andere ffentliche Stnde: Geistliche, Richter u. s.
w. ein im Allgemeinen sittliches Verhalten zeigen, wenn es ihnen nicht
streng abgefordert, wenn der einzelne Bescholtene nicht, als des Standes
unwrdig, ausgestoen wrde? Alle brgerlichen Tugenden haben ihre
Grundlage im Zwange des Gesetzes und der Sitte.

Dem Schauspieler aber macht die irregeleitete ffentliche Meinung
Unsittlichkeit beinahe zur Bedingung knstlerischer Anerkennung; man
lt es ihn merken: einige Flecken Schande stnden ihm gut zu Gesicht.
Man nimmt dem Schauspieler nichts bel, aber man verachtet ihn. Das
Spiel der Leidenschaften im Privatleben des Knstlers sieht man als in
nothwendiger Beziehung zu dem auf der Bhne stehend an, lt seine
entfesselten Neigungen als eine Wrze der Kunstproduction gelten. Sogar
die ersten Grundbedingungen des rechtlichen Vertrauens legt man ihm nur
locker auf, er gilt als ein privilegirter Freibeuter im brgerlichen
Leben. Ein contraktbrchiger, durchgegangener Bhnenknstler findet
selbst an Hoftheatern bereite Aufnahme.

Darf man sich wundern, da in dieser Stellung manche Theatermitglieder
es mit sittlichen Verpflichtungen nicht genau nehmen?

Darf man die allerdings tief eingerissene Selbstsucht, -- aus der in der
Kunstbung das vereinzelte Virtuosenspiel und die verderbliche
Effectjgerei entspringen -- dem Knstler so unbedingt zum Vorwurf
machen, wenn er behaupten darf, da die jetzigen Bhnenzustnde ihm, von
allen Antrieben fr seine Kunst, nur den Egoismus brig gelassen? Da er
sich als ein Miethling fhle, entweder gewinnschtiger Unternehmer oder
kunstfremder Behrden, die fr seine Leistungen keinen andern Mastab
als den Beifall der Massen und der Journale haben, der denn also um
jeden Preis errungen werden msse, wenn man sich eine Stellung sichern
wolle.

=Sobald das Theater zur Staatsanstalt erhoben ist, werden die
Forderungen an die Knstler strenger, die Achtung fr sie aber darum
auch grer werden.= Verletzungen der ffentlichen Moral werden keine
Bemntelung mehr finden, der Stand wird an sittlicher Haltung gewinnen.
Er wird fr seinen Beruf gebildet und geprft werden, wie das in andern
Knsten der Fall ist. Die Anerkennung seiner Bedeutung und seines
Nutzens im Staate wird ihm gesellschaftliche Achtung verschaffen, er
wird sich immer mehr aus den gebildeten Schichten der Gesellschaft
recrutiren. Seine gemeinwesenliche Verfassung wird die Elemente feinerer
Bildung mit der Kraft naturwchsigen Talentes unausgesetzt durchdringen,
eine edle knstlerische Gesinnung sich geltend machen knnen.

=Darum ist es menschlich und gerecht, wenn man dem Schauspieler endlich
eine Verfassung zugesteht, die seine Selbstndigkeit anerkennt, ihm
Bildung und hhere Gesittung garantirt=; den Anspruch daran erhebe ich
im Interesse meines Standes mit diesen Reformvorschlgen. =Wir haben
ein Recht: endliche Gleichstellung mit den brigen Stnden zu
verlangen, Gleichstellung in Unterricht und moralischer Verpflichtung.=
Wir sind die einzigen davon Ausgeschlossenen, wir sind die Parias unter
den Stnden. Willig sind wir zu leisten, was man von uns fordern kann,
aber wir knnen es nicht, wenn man es nicht fordern, wenn man die
Leistung nicht ermglichen will. Erst wenn Alles geschehen ist, wie
bisher Nichts geschehen ist, unsern Stand zu heben und er sich unfhig
dazu erwiesen, erst wenn man ihm hhere Zwecke gegeben und er ihnen
nicht entsprochen -- dann mag man ihn verwerfen, aber erst dann. Jetzt
hat die Gesellschaft kein Recht dazu, sie hat verschuldet, was sie uns
vorwirft.

Ueber diese hhere Lebensfrage unseres Standes wird zugleich mit der
ber die deutsche Bhne entschieden werden.

Der bisherige Zustand hat keine Dauer mehr. Das deutsche Volk, an seiner
Spitze seine Frsten, mu sich erklren, was es von seiner Schaubhne
will?

Soll sie ihm nur zum Vergngungsort, zur Zuflucht des Zeitvertreibes,
zur Reunion der feinen Welt, zur Gelegenheit: Toilette zu machen und
sich Rendezvous zu geben, daneben zur Befriedigung der Schaulust oder
des Bedrfnisses der Erschtterung durch Lachen oder Weinen dienen --
wozu dann die enormen Summen, welche aus Landesmitteln zu Gunsten so
frivoler Anstalten flieen? Dann mgen diejenigen das Vergngen
bezahlen, die es genieen, man ziehe alle Subventionen zurck, verpachte
die Theater und lasse den Unfug auf der Bahn industrieller Speculation
dahinschieen. Die englische Bhne zeigt: wohin sie fhrt; die
franzsische wird vor ihren Gefahren bis jetzt nur noch durch den
angeborenen richtigen Sinn ihres Volkes fr die dramatische Kunst
bewahrt. Gewi ist, da auf diesem Wege keine Bhne zur =Veredlung= des
Volkes wirken, ja da sie vom Strome der Vergngungslust so weit
fortgerissen werden kann, da ihre Existenz fr die ffentliche Moral
bedenklich wird.

Soll aber dem deutschen Volke sein Nationaltheater sein, was die
Folgerichtigkeit seines geistigen und sittlichen Bildungsstrebens
fordert, soll es ihm ein Spiegel des Lebens, eine Sttte der
Selbsterkenntni, ein heiterer Tempel der Begeisterung fr Schnes,
Edles und Erhabenes sein, so mssen ihm auch ernster Wille und volle
Mittel dafr zugewendet werden. =Ein chtes Nationaltheater wird die
Erwartungen der Nation niemals tuschen.=

Mgen zu der alsdann nothwendig werdenden durchgreifenden Umgestaltung
des heutigen Theaterwesens meine Ansichten und Vorschlge behlflich
sein, sie sind ein Ergebni dreiigjhriger Erfahrung in allen Zweigen
der Dramatik und einer unzerstrbaren Ueberzeugung von der erhabenen
Bestimmung des Theaters.

=Dresden= im December 1848.

  =Eduard Devrient.=




Druck von =Otto Wigand= in Leipzig.





End of the Project Gutenberg EBook of Das Nationaltheater des Neuen
Deutschlands. Eine Reformschrift, by Eduard Devrient

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